Vorwurf der Stasi-Tätigkeit - LG Berlin verbietet Buch der TU Dresden

In einer einstsweiligen Verfügung hat das LG Berlin (27 O 809/06) der Technischen Universität TU Dresden heute bis auf weiteres verboten, ein Buch mit Erinnerungen ehemaliger Studenten zu vertreiben. Die TU gibt unter dem Titel Mit dem Motorrad durch den Zeuner-Bau, Erinnerungen ehemaliger TU-Studenten, in einem Sammelband Erinnerungen ehemaliger Studenten in der Zeit der späten 40er bis frühen 70er Jahren wieder. Geklagt hatte ein ehemaliger Student, der sich in dem Buch durch einen Kollegen unberechtigten Vorwürfen der Stasi-Mitarbeit ausgesetzt sah. Wie das Landgericht Berlin nun festgestellt hat, stellt dieser Vorwurf einen erheblichen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar. Aufgrund der Schwere des Eingriffs war die Publikation wie beantragt zu verbieten. Das LG Berlin liegt damit auf der Linie des Bundesverfassungsgericht, dass erst kürzlich in seinem Stolpe-Beschluss bekräftigt hat, dass der unwahre Vorwurf, Mitarbeiter der Stasi gewesen zu sein, eine erhebliche Ehrverletzung darstellt und nicht hinmnehmbar ist. Die TU Dresden darf nun diese Publikation nicht mehr mit der beanstandeten Textpassage verbreiten, da ansonsten Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder dem Rektor der TU Ordnuingshaft droht. Die TU Dresden hat zudem die Verfahrenskosten und die Anwaltskosten des Antragstellers zu tragen. FAZIT: Fehler in der Recherche haben oft erheblic…

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Themen: LG Berlin , Motorrad , Dresden , Stasi
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 20. Juli 2006 auf http://www.mediarights.eu.

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