Vorweihnachtliches Geschenk für alle Vergabepraktiker: Schwellenwerte endlich wieder gerade!
Zum 01.01.2012 tritt die Verordnung (EU) Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30.11.2011 (ABl. L 319 vom 02.12.2011, S. 43) in Kraft, die
europaweit neue festsetzt.
Damit gelten für alle, die mit zu
tun haben, endlich wieder Schwellenwerte, die man sich auf Anhieb merken kann.
Bei den neuen Schwellenwerten handelt es sich im Einzelnen um:
Alle Bauaufträge: EUR 5.000.000,00 (bisher: EUR 4.845.000,00). Liefer- und Dienstleistungsaufträge außerhalb der unten genannten
Sonderfälle: EUR 200.000,00 (bisher EUR 193.000,00). Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Sonderfällen:
→ Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten und oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen (§ 2 Nr. 2
VgV): EUR 130.000,00 (bisher: EUR 125.000,00).
→ Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Geltungsbereich der Sektorenrichtlinie (Energieversorgung, Trinkwasserversorgung, Verkehr):
EUR 400.000 (bisher: EUR 387.000,00).
→ Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Geltungsbereich der Verteidigungs- und Sicherheitsvergaberichtlinie: EUR 400.000 (bisher:
EUR 387.000,00).
Auftraggeber können sich also auch über eine (wenn auch nur geringfügige) Erhöhung der Schwellenwerte freuen. Zu früh darf man sich
aber darüber und über die „runden“ Zahlen nicht freuen: Wegen des komplexen Zusammenspiels zwischen europäischem und nationalem
Vergaberecht werden die neuen Schwellenwerte in Deutschland außerhalb des Geltungsbereichs der Sektorenrichtli…
»
Vollständiger Artikel