Arbeitszeitbetrug: AG Frankfurt: Arbeitszeitbetrug
BERLIN BLAWG | 12. Mai 2009 — Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27. August 2008 – AZ: 7 Ca 10063/07 – die fristlose Kündigung einer Mit…
Der “Fall” der No Angels Sängerin, die für einige Tage wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung in Untersuchungshaft saß und dank der Pressearbeit des Pressesprechers bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt ganz Deutschland über die Vorwürfe redete (wir berichteten), ist bestens geeignet, das Thema Vorverurteilung zu beleuchten.
Gestern sah ich bei TV-Total, wie die alte Schrulle und der alte Knacker, die mitunter durch ihre bizarre biedere Art lustig sein können, einem Millionen Publikum erklärten, dass die Sängerin eine Nutte sei. Das ging mir eindeutig zu weit und müsste meines Erachtens eine Bestrafung nach sich ziehen. Diese Beleidigung bewog mich zu diesen Zeilen.
Wenn jemand einer Tat beschuldigt wird, gilt er bis zu seiner (rechtskräftigen) Verurteilung als unschuldig. Viele Medien begreifen das nicht oder wollen es nicht verstehen, weil eine vorsichtige Berichterstattung mit Mutmaßungen keine die Auflage erhöhenden Schlagzeilen liefert.
Jeder sollte sich vergegenwärtigen, dass nicht wir über ein Verhalten zu urteilen haben, sondern dies Aufgabe der zuständige (Straf-)Gerichte ist. Wir können uns vor einer Verurteilung bereits eine Meinung zu den Tatvorwürfen bilden. Eigentlich braucht man nur in sich hinein hören und sich fragen, was man von den Beschuldigen, soweit diese sich bewahrheiten hält. Der rechtschaffende Mensch wird sich natürlich auch immer fragen, was ist mit der beschuldigten Person, wenn die Vorwürfe nicht bewiesen werden. Sicher muss ein Fall noch viel differenzierter betrachtet werden, weil es einen erheblichen Unterschied macht, ob jemand aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde, weil beispielsweise ein Beweisverwertungsverbot bestand oder ein…
» Vollständiger ArtikelErschienen 23. April 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.
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