Vorteilsausgleichung

(Koppenfels-Spies, Katharina in: VersR 2005, 1511f. „Richtungswechsel in der Rechtsprechung zur Vorteilsausgleichung“) Die Autorin weist darauf hin, dass der BGH mit einem Urteil im Jahre 2000 zur Anrechnung von Vorruhestandszahlungen auf den Schadensersatzanspruch wegen Verdienstausfalls seine Rechtsprechung zur Frage der Anrechnung von eingetretenen Vorteilen auf den Schadensersatzanspruch, die durch ein Schadensereignis entstanden sind, teilweise geändert hat. Einleitend stellt die Autorin noch einmal die bisherigen Grundsätze der Vorteilsausgleichung in Rechtsprechung und Schrifttum dar. Im Gesetz sind die Vorteilsausgleichung, ihre Voraussetzungen, Folgen und zugrunde liegenden Wertungen nicht geregelt. Ausgangspunkt für die Frage, ob und inwieweit positive Folgen eines Schadensfalls im Hinblick auf den vom Schädiger zu leistenden Schadensersatz zu berücksichtigen sind, ist § 249 Abs. 1 BGB und die aus dieser Vorschrift abgeleitete Differenzhypothese. Ergänzt wird die Differenzhypothese durch die Wertungen des Bereicherungsverbots. Diesem Umstand tragen zahlreiche Legalzessionsanordnungen Rechnung, die den Schadensersatzanspruch des Geschädigten auf den aus Anlass des Schadensfalls eintretenden Versicherer oder Arbeitgeber überleiten und auf diese Weise sowohl eine Bereicherung des Geschädigten als auch eine Entlastung des Schädigers verhindern. Nach Ansicht der Autorin hat der BGH mit seiner Entscheidung vom 7.11.2000 (VI ZR 400/99) den bisherigen Weg bei der Vorteilsausgleichung von schädigungsbedingten So…

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Erschienen 12. April 2006 auf http://wolfgangferner.blogspot.com.

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