Vorteile durch Versorgung bei vorweggenommener Erbfolge

Die vorzeitige Firmenübertragung gegen lebenslange Rente unterstützt der Fiskus großzügig. Das können Familien in die Nachfolgeplanung einkalkulieren. Übertragen Eltern Teile ihres Vermögens vorzeitig auf Kinder oder Enkel, spart die Familie insgesamt Steuern, ohne dass die Ex-Besitzer auf die bisherigen Einnahmen verzichten müssen. Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung nennt sich das Modell, das vom Finanzamt gefördert wird. Die neuen Eigentümer setzen ihre Zahlungen bis zum Tod der Eltern als Sonderausgaben ab und Vater oder Großmutter versteuern die Rente bei meist geringerer Progression. Auf dieses Modell, das familienintern die Einkommensteuer senkt und die Nachfolgeregelung frühzeitig und dauerhaft regelt, weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hin. Hierzu hat das Bundesfinanzministerium aktuell einen Anwendungserlass veröffentlicht, der als Richtschnur für die steuerliche Behandlung dieser Versorgungsleistungen …

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Themen: Fachbeiträge , Stuttgart , Ohg , Familien , Gbr

Erschienen 19. März 2010 auf http://www.gabler-steuern.de.

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