Vortäuschen einer Straftat setzt Ermittlungsaufwand voraus

Das OLG Oldenburg hat sich in seiner Entscheidung vom 7.09.2010 in dem Verfahren 1 Ss 124/10 mit den Voraussetzungen des Vortäuschens einer Straftat i.S.d. § 145d StGB befasst und festgestellt, dass der Tatbestand jedenfalls dann nicht erfüllt ist, wenn aufgrund die Falschangaben keinen oder nur ein geringer Ermittlungsaufwand hervorrufen.

In dem entschiedenen Fall wurde die untere Scheibe der gläsernen Eingangstür zum Geschäft des Angeklagten beschädigt, indem in sie ein – höchstens fußballgroßes – Loch geschlagen wurde. Ein Anwohner bemerkte dies sogleich und wartete auf das Eintreffen der von ihm informierten Polizei. Als diese eintraf, ließ sie zur Eigentumssicherung die untere Glasscheibe der Eingangstür vollständig herausschlagen und stattdessen eine Holzplatte anbringen. Am nächsten Tag gab der Angeklagte bei der Polizei an, es sei nicht nur die Türscheibe beschädigt, sondern auch Ware aus dem Geschäft entwendet worden. eine Aufstellung des Gestohlenen werde er nachreichen. Der ermittelnde Polizeibeamte änderte in der Ermittlungsakte daraufhin die Bezeichnung der Tat von „Sachbeschädigung“ in „schwerer Diebstahl“. Er entschied sich, am Tatort und durch Vernehmung des Angeklagten durchzuführen, traf diesen aber nicht an. Als er ihn am Folgetag als Zeugen vernahm, gab der sich gegen Einbruchsdiebstahl versichert glaubende Angeklagte bewusst wahrheitswidrig an, ihm seien durch die beschädigte Tür im Einzelnen bezeichnete Waren im Wert von insgesamt rund 9.500 € entwendet worden. Als ihm der Polizeibeamte vorhielt, dass nach den bisherigen Ermittlungen ein Einbruchsdiebstahl nicht stattgefunden haben könne, brach der Angeklagte die Vernehmung ab. Dass es in der Folgezeit wegen der falschen Angabe des Angeklagten zu irgendwelchen weiteren Ermittlungen gekommen wäre, hat das konnte nicht festgestellt werden. In den Urteilsgründen führt das OLG dann u.a. folgendes aus:

Das festgestellte Verhalten des Angeklagten erfüllt nicht den Tatbestand des Vortäuschens einer Straftat nach § 145d Abs. 1 Nr. 1 StGB. Geschütztes Rechtsgut dieser Vorschrift ist die Strafrechtspflege, die vor unnützer Inanspruchnahme und der damit verbundenen Schwächung ihrer Verfolgungsintensität geschützt werden soll. Der Tatbestand ist deshalb nicht erfüllt, wenn das Täterverhalten keinen oder keinen nennenswerten Ermittlungsaufwand hervorruft, [...]. So liegt es hier. Denn die falschen Angaben des Angeklagten waren nach Lage des Falles als solche objektiv ungeeignet, nennenswerte Ermittlungsmaßnahmen auszulösen und haben solche auch nicht ausgelöst. Der Polizei war aufgrund der Tatumstände, nämlich wegen der Anwesenheit des die Beschädigung des Türglases melde…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Straftat , Fes , Olg Oldenburg , § 145d Stgb , Falschanzeige , Vortäuschen
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 25. Oktober 2010 auf http://www.sokolowski.org/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Falsche Behauptungen gegenüber der Polizei: Strafbar?

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 26. Oktober 2010 — Einbrüche sind (leider) Alltag: Ob in Geschäfte, Wohnungen oder Autos. Bei manchem ist die Versuchung gross, dieses Schadensere…

Vortäuschen einer Straftat nur, wenn Ermittlungsaufwand entsteht

Heymanns Strafrecht Online Blog | 29. September 2010 — Sicherlich in der Praxais gar nicht so selten. Nach einem versuchten Einrbuch wird daraus ein vollendeter, bei dem einiges entw…

Von der Neigung, den Schaden nach einem Einbruch eher großzügig zu schätzen

Kanzlei und Recht | 4. Oktober 2010 — Welcher Strafverteidiger kennt diese Situation nicht: Er vertritt einen grundsätzlich geständigen Beschuldigten, der in einen…

Nennung des Mittäters führt zu Strafmilderung…und ggf. zum Revisionsgrund

Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 1. Dezember 2010 — Der Angeklagte, der u.a. wegen Raubes, erpresserischem Menschenhandel und gefährlicher Körperverletzung sich verantworten mußte…

Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung

Anwalt bloggt | 23. August 2010 — Eine Verurteilung wegen Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung setzt voraus, dass festgestellt wird, dass der Täter…

Beweiswürdigung – Das “herunter gekommene” Landgericht

Heymanns Strafrecht Online Blog | 7. November 2011 — Das 3. Posting heute dann zur Beweiswürdigung 3, nämlich der OLG Oldenburg, Beschl. v. 04.10.2011 – 1 Ss 166/11, der m.E. ein “…

Vollrausch heißt: Richtig voll und nicht nur ein bißchen

Heymanns Strafrecht Online Blog | 13. Dezember 2010 — In seinem Beschl. v. 10.11.2010 - 4 StR 386/10 hat der BGH das Verfahren gegen den Angeklagten eingestellt, soweit dieser vom…

Augenscheinseinnahme geht nicht ohne der Angeklagten

Heymanns Strafrecht Online Blog | 16. November 2010 — In Zusammenhnag mit der Entfernung des Angeklagten aus der Hauptverhandlung nach § 247 StPO werden in der Praxis häufig Fehler …

Und Du bist raus

Im Namen des Volkers | 26. Januar 2010 — Der betroffene Rechtsanwalt vertrat den Angeklagten in einem Strafprozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmittel…

Wer flüchtet, hat`s getan!

Strafverteidigung-Hamburg.com | 10. März 2010 — Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Fluchtversuch dann als Indiz für die Täterschaft gewertet werden darf, wenn der…