Vorsteuerabzug bei Rechnungen über 100 EUR

Bei Betriebs- oder Umsatzsteuersonderprüfungen kommt es immer häufiger bei Kleinbeträgen ab 100 EUR zur Versagung des Vorsteuerabzugs. In der Summe kann das zu mehreren hundert oder sogar tausend Euro Steuerrückzahlungen führen.

Viele Betriebs- und Umsatzsteuerprüfer der Finanzämter sehen sich immer häufiger speziell Rechnungen mit einem Rechnungswert zwischen 100 und 500 EUR etwas genauer an.

Der Grund liegt in den strengeren Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug bei Rechnungen ab 100 EUR.

Liegt der Rechnungsbetrag unter 100 EUR gibt es einen Vorsteuerabzug selbst dann, wenn der Name des Leistungsempfängers auf der Rechnung fehlt.

Bei Rechnungen über 100 EUR ist die Angabe des Leistungsempfängers dagegen ein Muss für den Vorsteuerabzug.

Tankrechnungen für größere Fahrzeuge überschreiten schnell einmal die 100-EUR-Grenze oder der Kauf von Fachliteratur im Buchladen. Die Adresse des Leistungsempfängers wird bei solchen Rechnungen grundsätzlich nie festgehalten.

Beim Einkauf immer ein besonderes Auhgenmerk darauf richten, dass die Rechnung unter 100 € liegt, bzw. die Adresse des Leistungsempfängers eingetragen wird.

Quelle: haufe.de vom 24.05.2006

Berichtet im Umsatzsteuerrecht durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kiefer Wörner und Kollegen, Kanzlei für Neue Medien und Steuern, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer

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Erschienen 25. Mai 2006 auf http://steuerblog.blindwerk.de.

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