Alle Blogs » Vorsorgepflicht abwesender Mieter

Vorsorgepflicht abwesender Mieter

am 13.11.2007 von http://rechtsanwaelte-wuerzburg.de/aktuelles

Vorsorgepflicht abwesender Mieter
Bei einer längeren Reise sind Mieter verpflichtet, für die Dauer Ihrer Abwesenheit bestimmte Vorkehrungen zu treffen. Denn auch dann, wenn sie nicht anwesend sind, haben sie eine Obhutspflicht für die Wohnung.
So sind die Mieter unter anderem verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß die Mietzahlungen rechtzeitig erfolgen.
Überdies muß entweder der Vermieter oder der Hausverwalter darüber informiert werden, wer bei einem Notfall, wie etwa einem Wasserrohrbruch oder bei Feuer, einen Ersatzschlüssel für die Wohnung hat. Andernfalls könnte der Mieter unter Umständen zum Schadensersatz verpflichtet sein. Jedoch kann, wie der BGH bereits klargestellt hat, der Vermieter nicht verlangen, daß ihm selbst ein Schlüssel ausgehändigt wird.
Auch die Hausordnung muß während der Urlaubszeit sichergestellt sein. So reicht natürlich ein Tauschen des Dienstes der Hausbewohner untereinander aus. Ist ein solcher Tausch aber nicht möglich, muß ein anderer Ersatz einspringen, beispielsweise auch ein Putzservice. Letztlich sollte die Pflicht zur Reinigung von Treppenhaus und Hausflur nicht unterschätzt werden, denn auch grobe Verstöße dagegen können nach Ansicht einiger Gerichte bereits zu einer Kündigung des Mietvertrages führen.
Auch in anderen Bereichen sollte mit den Nachbarn gesprochen und diese um Hilfe gebeten werden. Nicht nur aus Angst um Blumen und Pflanzen, sondern auch, um gelegentlich zu …

Vorher bei http://rechtsanwaelte-wuerzburg.de/aktuelles (Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles)

» Anwälte und Ärzte gegen abhören von Berufsgeheimnisträgern

» Sicherheit bei Matsch und Schnee

» Die Zahlung eines Mieters auf eine zu spät erfolgte Betriebskostenabrechnung kann zurückgefordert werden

» Entgangener Urlaubsgenuss


Mehr Informationen » Ähnliche Artikel zeigen | verbergen
» Verwandte Tags: berlin schimmel

Urlaub: Mieter sollten Vorsorge treffen

JuracityBlog / Gut hat es, wer in den nächsten Wochen in den Urlaub fahren kann. Allerdings sollten Mieter auch an ihre Wohnung denken. So muss für Notfälle Vorsorge getroffen werden. Die Mitteldeutsche Zeitung weist daraufhin, dass der Vermieter wis…

Vermieter kann zur Reinigung der Mietswohnung verpflichtet werden !

Rechtblog / Lassen Mieter ihre Wohnung vergammeln, kann die Gemeinde den Vermieter zur Reinigung der Wohnung verpflichten, wenn die Mieter dazu nicht in der Lage sind und von der Wohnung Gesundheitsgefahren ausgehen. - Amtsgericht Arnsberg (Az.: 3 L 336/08) - Q…

Schönheitsreparaturen - Ein Überblick, Teil 1

Kanzlei Finkenzeller & Kollegen - Rechtsanwälte in Ingolstadt / Nach der gesetzlichen Regelung ist grundsätzlich der Vermieter verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Dieser kann jedoch die Verpflichtung auf den Mieter umlegen, wovon in nahezu allen Mietverträgen reger Gebrauch gemacht wird. Schön…

BGH: Mieter darf untervermieten

ElbeBlawg / Selbst wenn Mieter aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen ihre alte Wohnung behalten und haben das Recht, diese teilweise unterzuvermieten.Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in ei…

Zeitliche Grenzen bei der Anbietpflicht

RECHTaktuell / Nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB hat der Vermieter die Möglichkeit einem Mieter ordentlich (unter Beachtung der Kündigungsfristen) zu kündigen. Grundsätzlich trifft ihn dann die Pflicht, dem Mieter eine ihm zur Verfügung stehende andere Wohnung als…

Zeitliche Grenzen bei der Anbietpflicht

RECHTaktuell / Nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB hat der Vermieter die Möglichkeit einem Mieter ordentlich (unter Beachtung der Kündigungsfristen) zu kündigen. Grundsätzlich trifft ihn dann die Pflicht, dem Mieter eine ihm zur Verfügung stehende andere Wohnung als…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

RA Florian MÜller

Aktuelle Informationen der Kanzlei BGMP

» Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »