Vorsicht Zeitarbeit – kurze Ausschlussfristen für Arbeitslohn beachten!

Vorsicht ZeitarbeitAusschlussfristen für Arbeitslohn beachten!

- RA Arbeitsrecht in BerlinAnwalt A. Martin -

In Zeiten der Wirtschaftskrise arbeiten immer mehr Arbeitnehmer bei Zeitarbeitsfirmen. In den Arbeitsverträgen wird meist am Anfang des Vertrages auf die hier geltenden Tarifverträge (meist BZA oder iGZ) verwiesen. Dies wird meist von den Arbeitnehmern nicht beachtet, da meist kein ausdrücklicher Hinweis auf zu beachtende Ausschlussfristen erfolgt.

Wenn es nun Probleme mit dem Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) gibt, dann schieben viele Arbeitnehmer diese Probleme vor sich her, da sie das Arbeitsverhältnis nicht „belasten“ möchten. So wird – wenn Arbeitslohn aussteht – meist auch nicht gemahnt oder der ausstehende Arbeitslohn eingeklagt.

Lohnklage bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen die Zeitarbeitsfirma

Ist aber das Arbeitsverhältnis beendet, was meistens dann auf eine Kündigung der Zeitarbeitsfirma zurückzuführen ist, dann möchte der Arbeitnehmer noch alle ihm zustehenden Ansprüche, insbesondere auch den Anspruch auf Zahlung des noch ausstehenden Arbeitslohnes geltend machen. Mit Erstaunen stellt der Arbeitnehmer dann aber meistens fest, dass die Ansprüche bereits verfallen sind. Im Tarifvertrag finden sich nämlich sehr kurze Ausschlussklauseln.

Manteltarifvertrag Zeitarbeit (iGZ) – Ausschlussfrist von 1 x 1 Monat

So lautet z.B. § 10 des Manteltarifvertrages der iGZ wie folgt:

„§ 10 Ausschlussfristen

Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis

in Verbindung stehen, sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb einer

Ausschlussfrist von einem Monat nach ihrer Fälligkeit gegenüber der anderen

Vertragspartei schriftlich erhoben werden.

Lehnt die Gegenpartei den Anspruch

schriftlich ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der

Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von

einem Monat nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht

wird.“

Wer rechnet mit einer so kurzen Ausschlu… » Vollständiger Artikel
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Themen: Anwalt , Berlin , Berlin Mitte , Arbeitnehmer , Zeitarbeit , Anwalt Arbeitsrecht Berlin , Anwalt Berlin , Brtv-bau , Ausschlussfristen , Bundesrahmentarifvertrag Bau , Bza , Igz
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 19. Mai 2010 auf http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com.

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Ausschlussfrist – Wikipedia
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