Vorsicht Verwechslungsgefahr - Artikel bei handwerk.com

Wer prüfen möchte, ob sein Wunschname noch frei ist, dem empfiehlt Rechtsanwalt Prehm: “Suchen Sie nach identischen Namen selbst.” So könne man bereits vergebene Namen von vornherein ausschließen und die Kosten einer professionellen Prüfung im Rahmen halten. Wichtig: Erst recherchieren, dann Marke eintragen lassen. Die Amtsgerichte genau wie das Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) prüfen nämlich nicht, ob etwaige Konfliktmarken bestehen.

Bei handwerk.com, dem Infoportal für Entscheider im Handwerk, widmet sich Birgit Wessel der Recherche nach …

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Themen: Marke , Patent , Birgit , Verwechslungsgefahr , Unternehmenskennzeichen , Recherche , Das Recht , Firmenname , Geschäftliche Bezeichnung
Rechtsgebiet: Namensrecht

Erschienen 29. April 2009 auf http://www.markenservice.net/blog/.

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