DPMA: Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen
DOPATKA | 29. April 2011 — Aktuell warnt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wieder vor irreführenden Zahlungsaufforderungen. Das Problem ist nich…
Dass über das Internet oft versucht wird, unbegründete Zahlungsansprüche geltend zu machen, ist keineswegs ein Vorgang, mit dem sich nur Privatpersonen herumschlagen müssen.
Regelmäßig bekommen wir nach einer von uns durchgeführten Markeneintragung Nachfragen von Mandanten, die dubiose Zahlungsaufforderungen oder Offerten erhalten haben. Hier wird versucht, mit den während und nach einer Markeneintragung öffentlich einsehbaren Informationen Geld zu machen. Die Schreiben sehen einer offiziellen Zahlungsaufforderung der Markenämter oft täuschend ähnlich aus.
Folgende Punkte sind hierbei zu beachten, wenn Zweifel an den erhaltenen Schreiben bestehen:
Haben Sie eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Eintragung beauftragt, dann wird diese alle Zahlungsaufforderungen der Markenämter bekommen. Die für die Eintragung entscheidenden Gebühren der Markenämter werden bereits vor der Eintagung fällig und nicht danach.Im Zweifel gilt:
Fragen Sie bei Ihrem Rechtsanwalt oder Registrierungsdienstleister nach, soweit Sie die Eintragung nicht selbst vorgenommen haben. Prüfen Sie anhand der Informationen der Markenämter (vgl. Links am Ende des Artikels), ob die Zahlungsaufforderung bereits einschlägig bekannt ist.Hier übrigens eine Zahlungsaufforderung, die unter dem Deckmantel einer “Offerte” daher kommt und keinerlei Einfluss auf eine rechtlich wirksame Markenr…
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 16. August 2011 auf http://www.advisign.de/blog/.
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