Eltern haften für ihre Kinder
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 25. Juni 2008 — auch im Internet. Das meint zumindest das LG München I (Urteil vom 19.06.2008, Az. 7 O 16402/07; nicht rechtskräftig). Die …
Wie der Blog des Bonner Kollegen Thomas Gramespacher MIR berichtet, hat das Landgericht München I mit Urteil vom 09.06.2008 (7 O 16402/07) - nicht rechtskräftig - entscheiden, dass die Eltern einer minderjährigen Urheberrechtsverletzerin einer gesteigerte Aufsichtspflicht unterliegen. Das gilt selbst dann, wenn die Eltern keine Ahnung von PC & Internet haben, denn eine Belehrung und Überwachung ist notwendig, weil Internet-PC einem „gefährlichen Gegenstand“ gleichstehen. Zitat aus dem Urteil: "Eine einweisende Belehrung (die vorliegend nicht erteilt worden war) ist hierbei jedoch grundsätzlich zu fordern, da die Nutzung eines Computers mit einem Internetanschluss - soweit keine "FlatRate" vereinbart worden ist - nicht nur erhebliche Verbindungsgebühren verursachen kann, sondern auch erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken birgt, von den Gefahren, die durch jugendgefährdende Inhalte ausgehen, ganz zu schweigen. Ein mit dem Internet verbundener Computer steht insoweit einem "gefährlichen Gegenstand" im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung gleich.“ Kommentar: Es passiert mir ja wirklich selten, aber da fällt mir nichts mehr ein. Aus der Praxis bin ich ja schon einiges gewohnt, was die technischen Kenntnisse von Beteiligten angeht, aber das hat eine Erwähnung verdient. Ich überlege, ob ich nicht einen monatlichen Preis für solche Entscheidungen auslobe - das „goldenen WLAN-Kabel“ oder so etwas... Anregungen dazu, bitte mailen an kontakt[at]jura-to-go.de. Ansonsten sei der Hinweis auf den wirklich guten und informativen Blog zu „Medien-, Internet und Recht“ hier einmal lobend erwähnt! Ein tolles Angebot rund ums IT-Recht! Weiter so! Marc Quandel - Rechtsanwalt -
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 25. Juni 2008 auf http://www.jura-to-go.de/juratogo/Willkommen/Willkommen.html.
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 25. Juni 2008 — auch im Internet. Das meint zumindest das LG München I (Urteil vom 19.06.2008, Az. 7 O 16402/07; nicht rechtskräftig). Die …
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 26. Juni 2008 — Die Ausrede "Von Computern verstehe ich nichts!" half nichts: Eltern haften auch für die Internet-Aktivitäten ihrer Kinder. Das ha…
IP|Notiz | 28. Juni 2008 — Das Landgericht München I hat am 25.06.08 (Az.: 7 O 16402/07) ein Urteil zur Frage der Störerhaftung des Internetanschlussinhab…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 25. Juni 2008 — LG München I, Urteil vom 19.06.2008 - Az. 7 O 16402/07, nrk <b>Zur Sache</b> <br><br> Nach einem am 19.06.…
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 25. Juni 2008 — Nach einem am 19.6.2008 verkündeten Urteil der 7. Zivilkammer können Eltern neben ihren Kinder haftbar gemacht werden, wenn die…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 11. Juli 2008 — Nach einem am 19.6.2008 verkündeten Urteil der 7. Zivilkammer können Eltern neben ihren Kinder haftbar gemacht werden, wenn die…
Dr. Behrmann & Härtel | 25. Juni 2008 — Ein spektakuläres neues Urteil erreicht uns gerade vom Landgericht München. Während der österreichische Bundesgerichtshof gerad…
Dr. Bücker Newsfeed | 3. Juli 2008 — Nach einem am 19.6.2008 verkündeten Urteil der 7. Zivilkammer können Eltern neben ihren Kinder haftbar gemacht werden, wenn diese …
Handakte WebLAWg | 25. Juni 2008 — Eltern haften für ihre Kinder auch im Internet. Das Landgericht München I hat Eltern, deren 16 Jahre alte Tochter urheberrechtl…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 29. Juni 2008 — 1. Wer fremde Werke nutzt, hat sich zuvor über sein Recht zur Nutzung zu vergewissern. Dies gilt auch für Minderjährige, jedenfall…