Ausschlagung der Erbschaft betrifft auch Anwartschaft auf Nacherbfolge
Paluka.de: Blog | 16. Juli 2008 — Benennt ein Erblasser einen Vorerben und ordnet als Zeitpuntk des Eintritts der Nacherbfolge den Tod des Vorerben an, so wird d…
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken vom 25. November 2010 (Aktenzeichen: 3 W 179/10) genügt weder der dem Vorerben ausgestellte Erbschein noch der im Grundbuch eingetragene Nacherbenvermerk, um den Nacherben bei Eintritt des Nacherbfalls ohne Vorlage eines auf ihn ausgestellten Erbscheins als Eigentümer in das Grundbuch einzutragen. Das gilt selbst dann, wenn der dem Vorerben ausgestellte Erbschein den Nacherben und den Nacherbfall bezeichnet.
Nach dem OLG muss der Nacherbe einen auf ihn, den Nacherben, ausgestellten Erbschein vorlegen. Darin muss die Nacherbfolge vermerkt sein. Es reicht nicht aus, dass der Nacherbe nur den dem Vorerben erteilten Erbschein vorlegt, selbst wenn dort der Nacherbe sowie der Nacherbfall bezeichnet sind, und außerdem ein Nacherbenvermerk im Grundbuch eingetragen ist. Nach dem OLG weist der dem Vorerben erteilte Erbschein eben nur diesen, den Vorerben, als Erben aus. Der dem Vorerben erteilte Erbschein hat nur Bedeutung für die Verfügungsbefugnis des Vorerben. Auch der Nacherbenverm…
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LawBlog | 16. Mai 2008 — “Ich setze meinen Ehemann zum unbefreiten Vorerben ein. Nacherbe soll mein Sohn sein. Der Nacherbfall tritt mit dem Ableben des…
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beck-blog | 30. November 2011 — Der BGH hat am 26.10.2011 entschieden (11 Wx 120/09), dass § 14 HeimG nicht zur Unwirksamkeit führt, wenn – wie in dem Fall…
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Paluka.de: Blog | 20. Juni 2011 — Für die Berichtigung des Grundbuchs ist bei Vorliegen nur eines handschriftlichen Testaments ein Erbschein auch dann erforder…
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Arbeitsrecht Chemnitz | 28. Oktober 2011 — Nach einem Todesfall sich mit Formalitöäten rumzuschlagen ist anstrengend und mühselig. Eine Vereinfachung bietet nun das Angebot …