Vorsicht beim Vergleich in USA
am 16.11.2007 von German American Law Journal :: US-Recht auf DeutschCK - Washington. Der Vergleich ist natürlich auch in den USA bekannt. Außergerichtlich wie gerichtlich spielt er eine bedeutende Rolle. In der Regel handelt es sich beim Vergleich, Settlement, um einen Vertrag, der eingeklagt werden kann. Für das Schriftformerfordernis oder die Mitwirkung eines Notars, der in den USA als Notary Public nur beglaubigend, nicht beuurkundend handelt, gelten die Bestimmungen des jeweils anwendbaren einzelstaatlichen Vertragsrechts. Die Urteilsbegründung des obersten Gerichts von Texas in Sachen Knapp Medical Center v.Javier E. De La Garza et al., Az. 06-0575, vom 2. November 2007, erörtert den Prozessvergleich. Nach texanischem Recht muss er zur Durchsetzbarkeit schriftlich abgeschlossen und in die Gerichtsakten aufgenommen werden. Diese Regel kann nicht …
Mit Schmerz zum Vertrag
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Selbst das hartgesottene Wall Street Journal setzte Gänsefüßchen, als es diese Verhandlungsphilosophie eines Hedge Fund-Leiters beschrieb: Die Verhandlungen sind wie ein Krieg zu führen. Und sie müss…
Vergleich bindet Parteien
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Parteien, die vor Gericht mündlich einen Vergleich schließen, bleiben durch den Vergleich gebunden. Die Behauptung, der sie vertretende Rechtsanwalt habe sie unzureichend beraten, um mit dem Vergleich ein von der G…
Vertrag teilweise nichtig
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Kann ein zur Investition eingerichteter Lebensversicherungsvertrag gekündigt werden, wenn ein Teil seiner Bestimmungen nichtig, unmöglich oder unpraktisch wird? Diese Fragen erörtert das Bundesberufungsgericht d…
Kostenregel: Kunden schmerzlos entlassen
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Muss doch alles nicht sein - so schließt ein Bericht über Kundenprobleme mit der Kündigung eines DSL-Vertrages. Aus der Sicht des US-Rechts ist ebenfalls unverständlich, wieso ein Anbieter einen unwillige…
Den Referendaren sei Dank
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Erscheint ein Buch, dankt man Eltern, Herausgeber, Verlag sowie Freunden, Kollegen, Hunden, Katzen, Vögeln und Fischen. Beim amerikanischen Kapitel Vertragsverhandlungen und Vertragsmanagement in den USA in Benno Heusse…
Den Referendaren sei Dank
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Erscheint ein Buch, dankt man Eltern, Herausgeber, Verlag sowie Freunden, Kollegen, Hunden, Katzen, Vögeln und Fischen. Beim amerikanischen Kapitel Vertragsverhandlungen und Vertragsmanagement in den USA in Benno Heusse…
