Vorsicht beim Vergleich in USA

CK - Washington.   Der Vergleich ist natürlich auch in den USA bekannt. Außergerichtlich wie gerichtlich spielt er eine bedeutende Rolle. In der Regel handelt es sich beim Vergleich, Settlement, um einen Vertrag, der eingeklagt werden kann. Für das Schriftformerfordernis oder die Mitwirkung eines Notars, der in den USA als Notary Public nur beglaubigend, nicht beuurkundend handelt, gelten die Bestimmungen des jeweils anwendbaren einzelstaatlichen Vertragsrechts. Die Urteilsbegründung des obersten Gerichts von Texas in Sachen Knapp Medical Center v.Javier E. De La Garza et al., Az. 06-0575, vom 2. November 2007, erörtert den Prozessvergleich. Nach texanischem Recht muss er zur Durchsetzbarkeit schriftlich abgeschlossen und in die Gerichtsakten aufgenommen werden. Diese Regel kann nicht als verbindlich für d…

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Erschienen 16. November 2007 auf http://anwalt.us.

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