Vorsicht bei mehreren Minijobs
am 06.02.2007 von http://www.lohn-praxis.net
Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Auch wenn Sie als Arbeitgeber nicht wissen, dass einer Ihrer Beschäftigten mehrere Minijobs hat, können Sie sich einer nachträglichen Zahlung an die Sozialversicherung nicht entziehen. Das gilt vor allem dann, wenn Ihr Mitarbeiter durch Zusammenrechnung mehrerer Minijobs versicherungspflichtig ist. Grundsätzlich ist die Versicherungspflicht erst mit Bekanntgabe durch die Einzugstelle umzusetzen. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt hat, den Sachverhalt für die versicherungsrechtliche Beurteilung aufzuklären.
Sie sollten deshalb bei Beginn der Beschäftigung schriftlich abfragen, ob Ihr Arbeitnehmer bereits bei einem anderen Arbeitgeber geringfügig oder versicherungspflichtig beschäftigt ist.
Wie sieht das bei …
Mehrere Minijobs begründen Sozialversicherungspflicht – Unkenntnis schützt Arbeitgeber nicht vor Beitragsnachzahlung
Recht und Alltag / Versichert ein geringfügig Beschäftigter seinem Arbeitgeber, dass er keinen weiteren “Minijobs” nachgeht und stellt sich dies als falsch heraus, muss der Arbeitgeber nachträglich Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pfleg…
Mehrere Minijobs führen zur Sozialversicherungspflicht - auch wenn Arbeitgeber das nicht weiss
JuracityBlog / Unkenntnis schützt vor Strafe nicht, diese Erfahrung musste jetzt ein Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz machen. Nach dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 26.08.2006 ( Aktenzeichen L 1 KR 366/02 (!), da haben sich die Richter aber echt…
Mehrere Minijobs
Blickpunkt Recht & Steuern / Seit ein paar Tagen verunsichert ein Urteil des Landessozialgerichts Hessen viele Arbeitgeber. Versichert ein geringfügig Beschäftigter seinem Arbeitgeber, dass er keinen weiteren „Minijobs“ nachgeht und stellt sich dies im Nachhinein a…
LSG Hessen: Kenntnisunabhängige Haftung von Arbeitgebern für Sozialversicherungsbeiträge bei mehreren Minijobs des Arbeitnehmers
auchRecht.de / Nach einer Entscheidung des LSG Hessen vom 21.08.2006 (Az.:L 1 KR 366/02). haften Arbeitgeber auch dann für Beiträge zu den Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung), wenn ein Arbeitnehmer fälschlich ihm gegenÅ
Wer trägt die pauschale Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung?
Rechtblog / Ist im Arbeitsvertrag eine Bruttovergütung vereinbart, hat der Arbeitnehmer die anfallende Lohnsteuer im Verhältnis zum Arbeitgeber zu tragen. Der Arbeitgeber kann die abzuführende Lohnsteuer von dem vereinbarten Lohn abziehen. Das gil…
Sozialversicherung: Bald gilt das deutsch-australische Ergänzungsabkommen
LohnPraxis-Weblog / Am 1.10. tritt das deutsch-australische Ergänzungsabkommen über Soziale Sicherheit in Kraft. Es bestimmt, dass für Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates gelten, im dem eine Beschä…
Lohn: Gehaltserhöhung gestrichen
LohnPraxis-Weblog / Als Arbeitgeber haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, einen Mitarbeiter nach ei-nem grob fahrlässigen Fehlverhalten von einer anstehenden Lohnerhöhung auszunehmen. Dies hat das Frankfurter Arbeitsgericht jüngst in einem Ur…
Sperrzeit
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Dienstanweisung zu den Sperrzeiten aktualisiert. Inhaltlich wurde die Dienstanweisung insbesondere in drei Punkten geändert: Ein wichtiger Grund für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages liegt n…
