Vorsicht bei Disclaimern

Ich habe 2003 davor gewarnt, damals auf netz-id.de. Ich habe 2006 davor gewarnt und 2007 nochmals: Disclaimer können sehr wohl eine Bedeutung haben. Während gerade Juristen ständig schreiben,d ass Disclaier rechtlich unbedeutend sind, tippe ich mir seid Jahren die Finger wund um zu erklären, wie falsch das ist.

Natürlich braucht es für einen Vertrag zwei Willenserklärungen. Aber es gibt dennoch einseitige Willenserklärungen, die Rechtskraft entfalten. Beim lawblog liest man nun vom wohl ersten Urteil, in dem ein Disclaimer mit einer solchen Erklärung für Ärger und eine Niederlage vor Gericht gesorgt hat, hier zu finden.

Ich hoffe, dass sich die Er…

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Erschienen 4. August 2008 auf http://www.datenschutzbeauftragter-online.de.

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