Vorsicht bei der Werbung mit Preisnachlässen
am 03.04.2007 von http://www.lampmann-behn.de/blog/index.htmlDas OLG Stuttgart (OLG Stuttgart, Urt. v. 08.02.2007, Az. 2 U 136/06) hatte sich mit der Werbung für Preisnachlässe im Internet zu befassen. Dabei ist für Online-Händler Vorsicht geboten.Interessant ist dabei schon die Defintion von Preisnachlässen:Preisnachlässe sind betragsmäßig oder prozentual festgelegte Abschläge vom angekündigten oder allgemein geforderten Preis (Köhler in Hefermehl/ Köhler/Bornkamm, WettbewerbsR, 24. Aufl., § 4 UWG, 4.7 i.V.m. 4.192; Piper in Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. [2006], § 4.4/3 i.V.m. § 4.1/73; Bruhn in Harte/Henning, UWG [2004], § 4, 5). Der Begriff entspricht dem des früheren § 1 Abs. 1 RabattG (vgl. auch Piper a.a.O. § 4.1/74). Eine Preissenkung als allgemeine Herabsenkung des Normalpreises durch die Bildung eines neuen niedrigeren) Preises, der für alle Kunden gilt, stellt keinen Rabatt/Nachlass dar (Piper in Piper/Köhler, UWG, 2. Aufl. [2001], § 1 RabattG, 65; Baumbach/ Hefermehl, WettbewerbsR, 22. Aufl. [2001], § 1 RabattG, 18), sondern die Einführung eines neuen Allgemeinpreises. Der Sonderstatus des abgesenkten Preises als personal oder zeitlich beschränkt ist Begriffsmerkmal des Preisnachlasses. Gerade die befristete Preissenkungsaktion ist danach Preisnachlass im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG.Bei Preisnachlässen, so das Gericht, ist eine für den Verbraucher wichtige Information unter anderem die zeitliche Befristung von Rabatt- und Zugabeaktionen. Sofern das Angebot zeitlich befristet ist, hat der Werbende auch Informationen über den Angebotszeitraum bereit zu stellen, da dieser eine für die Entscheidung des Adressaten wesentliche Information sein kann.Im vorliegenden Fall stellte sich zudem die Frage, wann dem Verbraucher die Informatonen zur Verfügung stehen müssen. Hierzu äußerte das Gericht die eindeutige Meinung, dass …
OLG Stuttgart: billiger - Bewerbung befristeter Preisnachlässe - Zwar ist der Hinweis auf die Informationen über die Bedingungen eines Preisnachlasses auch über Links möglich. An der gebotenen Klarheit fehlt es aber dann, wenn ein deutlich h
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Preisnachlässe sind betragsmäßig oder prozentual festgelegte Abschläge vom angekündigten oder allgemein geforderten Preis. Der Begriff entspricht dem des früheren § 1 Abs. 1 RabattG . Eine Preissenkung als allgemeine Herabsenkung des No…
OLG Karlsruhe: Nur heute 3. Januar - Foto- und Videokameras ohne 19% Mehrwertsteuer* - Bei der auf einen bestimmten Tag beschränkten Werbung mit einem Rabatt auf bestimmte Artikel, ist es für den durchschnittlichen Verbraucher klar und einde
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach §§ 3, 4 Nr. 4 UWG handelt unlauter, wer bei Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Preisnachlässen die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angibt. Ob die Werbung nach Form und Inhalt klar und eindeutig erkennen lÅ
Widerrufsbelehrung gem. § 312 c ff. BGB - sprechender Link reicht aus
LBR-Blog / Insbesondere in Bezug auf die Informationspflichten gem. § 312 c BGB war man sich in Rechtsprechung und Literatur bisher nicht einig, wie der Verbraucher beispielsweise über Bestehen eines Widerrufsrecht belehrt werden müsse. So war umstritten…
OLG Köln: XXL-Wochenende - Die Werbung mit einer Preissenkung von mindestens 26% an einem bestimmten XXL-Wochenende (5 Tage) ist irreführend, wenn vergleichbare oder höhere Rabatte bereits zuvor über einen längeren Zeitraum in aufeinanderfo
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Preisgegenüberstellungen mit eigenen früheren Preisen sind irreführend, wenn der frühere Preis nicht unmittelabr vor der Preisherabsetzung gefordert wurde. Wie lange der Zeitraum hierbei zurückliegen darf, in dem der höherer Preis gegolten…
BGH: Abwerben von Mitarbeitern am Arbeitsplatz
Streitsache / Blog / Mit Beschluss vom 13.12.2007 hat der BGH klargestellt, dass auch wenn Telefonanrufe zur Kontaktaufnahme erlaubt sind (zuletzt: BGH, Urteil vom 22.11.2007 - I ZR 183/04 - Direktansprache am Arbeitsplatz III) der Besuch in einem Betrieb mit dem Ziel Mi…
OLG Stuttgart: Nur heute 3. Januar - Foto- und Videokameras ohne 19% Mehrwertsteuer II - Es verstößt gegen das Transparenzgebot und ist zur Irreführung geeignet, wenn ein Elektro-Discounter in der Werbung für eine auf 1 Tag befristete Rabatt
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Es verstößt gegen das Transparenzgebot (§§ 3, 4 Nr. 4 UWG) und ist zur Irreführung geeignet (§§ 3, 5 I, II Nr. 2 UWG), wenn ein Elektro-Discounter in der Werbung für eine auf 1 Tag befristete Rabattaktion für Fotogeräte nicht bekannt…
MediaMarkt: Ohne 19 % Mehrwertsteuer ... aber nur für vorrätige Ware. Klar, oder?
Prof. Dr. jur. Dieter Nennen / Nach den Vorschriften des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) sind die Bedingungen bei Preisnachlässen und anderen Verkaufsförderungsmaßnahmen klar und eindeutig anzugeben (Informationspflicht). Eine Irreführung über die Bedingungen,…
