Vorschlag für eine WLAN-Mitnutzungsvereinbarung
am 10.01.2007 von http://www.law-blog.de/
Wer ein WLAN betreibt und in einer WG wohnt, im Studentenwohnheim oder einfach nur nette Nachbarn hat, der fragt sich vielleicht, warum er nicht gestatten soll, dass besagte nette Nachbarn (oder natürlich die sprichwörtliche nette Nachbarin) dieses WLAN als Zugang zum Internet mitbenutzen. Bandbreite ist ja heute kein wirkliches Thema mehr und die allermeiste Zeit langweilt sich die WLAN-Hardware ohnehin nur ohne rechte Beschäftigung.
Andererseits weiß jeder, dass man mit dem Internet nicht nur spaßige und lehrreiche Dinge anstellen kann, sondern es auch dazu benutzt wird, handfesten Ärger anzurichten. Das gilt auch für die Mitnutzer. Wenn diese es mit ihren rechtlichen Pflichten nicht so ganz genau nehmen, dann ist der Dumme vielleicht der Betreiber des WLANs.
Unter diese Gesichtspunkten hat ja gerade in den letzten Wochen das Thema WLAN und Haftung relativ viel Staub aufgewirbelt. Zum einen wegen des fatalen Urteils des LG Hamburg, in dem eine Störerhaftung aus dem offenen Betrieb eines WLANs hergeleitet wurde. Aber auch wegen einer Welle strafrechtlicher Ermittlungen der Musikindustrie nach Anzeigen aufgrund von ohne Berechtigung in Tauschbörsen hochgeladenen MP3-Dateien. Von diesen Verfahren sind immer öfter auch Betreiber von WLANs betroffen, bei denen Dritte - ob gewollt oder ungewollt - mitsurfen und diesen Uploads tätigten. Denn über ihre IP geraten dabei zunächst eben die Betreiber ins Blickfeld der Polizei. Auch wenn die Verfahren dann (strafrechtlich jedenfalls) meist schnell im Sande verlaufen, hat man erst einmal Ärger, muss Formulare ausfüllen und vielleicht schläft man eine zeitlang auch weniger gut.
Daraus kann man also den Schluss ziehen, die …
WLAN UND STRAFRECHT
LawBlog / Ulf Buermeyer beschäftigt sich in einem interessanten Aufsatz mit dem strafrechtlichen Schutz von WLANS. Sein Fazit: Vor diesem Hintergrund wäre es nicht zu rechtfertigen, auch die bloße Nutzung offener WLANs als Internet-Zugang strafrechtlich z…
LG Düsseldorf zur Störerhaftung bei ungeschützten WLANs (Urteil vom 16.07.2008 - 12 O 195/08)
muepe.de | weblog peter müller / Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn ein Dritter sein ungeschütztes drahtloses Netzwerk (WLAN) zu Urheberrechtsverletzungen (Anbieten von M…
LG Düsseldorf: Störerhaftung des WLAN-Netzbetreibers und Internet-Anschlussinhabers - Dem Betreiber eines WLAN-Netzes und Inhaber eines Internetanschlusses ist abzuverlangen, zumindest die Sicherungsmaßnahmen zu treffen, die eine Standardsoftware
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Betreiber eines WLAN-Netzes hat zumutbare Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, damit es Dritten nicht ermöglicht wird, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutz der Anonymität und ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Rechtsverlet…
Anschlussinhaber haftet für offenes WLAN
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Zwei ältere Urteile, die hier der Vollständigkeit halber aufgenommen werden: Das LG Hamburg hat entschieden (Urteil vom 26.07.2006, Aktenzeichen: 308 O 407/06), dass ein Anschlussinhaber für die Nutzung seines unverschlüsselten WLANS haftet. Man…
OLG Frankfurt: Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht bei unberechtigter Nutzung des WLAN-Netzes durch Dritte
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 1.7.2008, Aktenzeichen 11 U 52/07 entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses im Regelfall nicht als Störer für Rechtsverletzungen verantwortlich ist, die ein unberechtigter Dritter über eine W…
Kurzmeldung: LG Düsseldorf bestätigt Haftung für WLAN-Inhaber
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Nach vorliegenden ersten Informationen, eine offizielle Pressemitetilung liegt noch nicht vor, hat das LG Düsseldorf heute (AZ: 12 O 195/08, 12 O 229/08, 12 O 232/08) die Haftung für WLAN-Inhaber bejaht. Damit entscheidet das LG Düsseldorf anders…
