Vorschau: Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails

Bereits im Januar 2007 wurde das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ vom Gesetzgeber „eingeführt“. Damals war der Aufschrei recht groß, wurden doch viele Abmahnungen aufgrund fehlerhafter E-Mails erwartet. Leider wurde diese Erwartung auch enttäuscht. Besonders böswillige Konkurrenten haben dies zum Anlass genommen, um Unternehmen kostenpflichtig abzumahnen. Sind diese Abmahnungen zulässig? Welche Angaben sind aus rechtlicher Sicht erforderlich, um diese Gefahr zu beseitigen? Diese und weitere Fragen rund um die Pflichtangaben in Geschäftsbriefen, zu denen auch E-Mails gehören, werde ich für Sie in einem Podcast beantworten. Ihr, Marc Quandel Rechtsanwalt - Rechtsanwälte Schmitz & Quandel

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Themen: Rechtsanwalt , Podcast , Handelsregister , Schmitz , Quandel
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 2. Februar 2008 auf http://www.jura-to-go.de/juratogo/Willkommen/Willkommen.html.

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