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Vorschäden am gestohlenen Auto nicht verschweigen

am 21.02.2006 von Recht und Alltag

Wer nach dem Diebstahl seines Autos der Versicherung Vorschäden am Fahrzeug verschweigt, verliert fast immer den Versicherungsschutz. Das berichtet die Fachzeitschrift “Recht und Schaden” (Ausgabe 1/2006).
Das Magazin beruft sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Coburg. Nach Auffassung der Richter darf die Versicherung in diesen Fällen von einer vorsätzlichen Täuschung ausgehen und muss daher nicht zahlen (Az.: 12 O 461/05).
Das Gericht wies die Klage eines Autofahrers gegen seine Teilkaskoversicherung ab. Der Wagen des Klägers war gestohlen worden. Bei der Diebstahlsanzeige gab der Mann wahrheitswidrig an, dass der Wagen keine Vorschäden habe. Tatsächlich war es zwei …

Falsche Angaben zum Zigarettenkonsum führen zur Leistungsfreiheit der Lebensversicherung

JuracityBlog / Das entschied das Landgericht Coburg mit Urteil vom 18.10.2006 - Aktenzeichen 11 O 220/06 - und wies die Klage des Sohnes seiner verstorbenen Mutter gegen den Lebensversicherer auf Auszahlung der Versicherungssumme in Höhe von 26.000 € ab. Die…

Zu den Auswirkungen, wenn ein Versicherungsnehmer bei der Beanspruchung von Kaskoschutz zurückliegende Fahrzeugaufbrüche verschweigt

Recht und Alltag / Das Auto wird geklaut und die Kaskoversicherung springt nicht ein! Diese doppelte Misere riskiert der Versicherte, der die Fragen der Assekuranz unrichtig oder unvollständig beantwortet. Hierzu zählt beispielsweise auch das Interesse des Versichere…

HUK Coburg - Ein Sommermärchen

Unfall - Blog / Es war einmal eine Versicherung, die versuchte einmal wieder an der Allgemeinen Kostenpauschale zu sparen. Sie zahlte auf die geforderten 25.- € nur 20.- €, obwohl sie durchaus wusste, dass das Amtsgericht in dem betreffenden Bezirk seit…

Versicherungsrecht: Einstandspflicht des Haft- und Kaskoversicherers, wenn ein Versicherungsnehmer Fragen in der Schadensanzeige unbeantwortet lässt

Recht und Alltag / Ehrlichkeit ist oberstes Prinzip im Versicherungsrecht. Eine Lüge und der Versicherungsschutz ist meistens dahin - und oft auch viel Geld. Anders kann es aber sein, wenn der Versicherte Fragen in einer Schadensanzeige offen lässt. Dies muss dann ni…

Autoschlüssel-Aushändigung als Obliegenheit

BLEIL Versicherungsmakler GmbH / Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 7. Juli 2004 (Az.: IV ZR 265/03) entschieden, dass ein Versicherungsnehmer, der seiner Versicherung trotz Aufforderung die Autoschlüssel des gestohlenen Wagens nicht aushändigt, eine vorsätzliche Obli…

Assekuranz weigerte sich zu zahlen

Handakte WebLAWg / Eine nur zugezogene und nicht abgeschlossene Haustür kann nach einem Wohnungseinbruch den Versicherungsschutz kosten. Das geht aus einem am Montag bekannt gewordenen Urteil des Landgerichts Koblenz hervor. Der Hauseigentümer handelt nach dem Richte…

Einstandspflicht des Kaskoversicherung auch ohne Zeugen

Recht und Alltag / Gut für den Rehbock, schlecht für den Autobesitzer: Zum Schaden des Fahrzeugs wird der Zusammenstoß zwischen Tier und Maschine verhindert. Wer dann eine schnelle Regulierung der Schäden durch den Kaskoversicherer erwartet, könnte den nächsten S…

Teilkasko bezahlt nur bei Diebstahl fest eingebauter Teile

JuracityBlog / Das entschied das Landgericht Hannover mit einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 30.06.2006 - Aktenzeichen 8 S 17/06 - und wies die Klage des durch den Diebstahl geschädigten Versicherungsnehmers gegen seine Teilkaskoversicherung ab. Dem Kl&…

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RA Folkert Janke

In diesem privaten Webblog berichtet der Lichtenberger Rechtsanwalt Folkert Janke über rechtliche und alltägliche Themen.

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