Vorschäden am gestohlenen Auto nicht verschweigen

Wer nach dem Diebstahl seines Autos der Versicherung Vorschäden am Fahrzeug verschweigt, verliert fast immer den Versicherungsschutz. Das berichtet die Fachzeitschrift “Recht und Schaden” (Ausgabe 1/2006).

Das Magazin beruft sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Coburg. Nach Auffassung der Richter darf die Versicherung in diesen Fällen von einer vorsätzlichen Täuschung ausgehen und muss daher nicht zahlen (Az.: 12 O 461/05).

Das Gericht wies die Klage eines Autofahrers gegen seine Teilkaskoversicherung ab. Der Wagen des Klägers war gestohlen worden. Bei der Diebstahlsanzeige gab der Mann wahrheitswidrig an, dass der Wagen keine Vorschäden habe. Tatsächlich war es zwei Jahre vorher aber zu ei…

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Erschienen 21. Februar 2006 auf http://info.folkertjanke.de.

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