Vorsätzliches Betrachten von Kinderpornographie ist strafbar

Wer Bilder mit kinderpornographischem Inhalt im Internet bewusst und gewollt betrachtet, ohne sie herunterzuladen, macht sich strafbar. Das hat das Hamburger Oberlandesgericht am gestrigen Montag, den 15. Februar 2010 entschieden. Nach § 184b Abs. 4 StGB macht sich des Besitzes kinderpornographischer…

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Themen: Recht IM Internet , Besitz , Cache , Browser
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 16. Februar 2010 auf http://www.behrmannhaertel.de.

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