Kein Kommentar, aber eine Idee
Jurabilis | 23. November 2008 — Patrick Breyer beschäftigt sich hier sehr intensiv und lesenswert mit der Reichweite der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung nach …
Wohl nicht zuletzt angestoßen von Patrick Breyer vom AK Vorratsdatenspeicherung (s. dazu hier und hier) ist nun in der juristischen Literatur die Debatte über die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung bei der Erbringung unentgeltlicher Dienste entbrannt. Christoph Mayer hat nun einen Aufsatz mit dem Titel “Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung bei unentgeltlichen E-Mail-Diensten? - Die Definition des Telekommunikationsdienstes gem. § 3 Nr. 24 TKG und ihre Auswirkungen auf die Vorratsdatenspeicherung” veröffentlicht (erschienen in: K&R 2009, 313).
– Knackpunkt: Auslegung von “in der Regel gegen Entgelt” erbrachten Diensten –
Knackpunkt der Frage, ob jemand einen Telekommunikationsdienst i.S.d. § 3 Nr. 24 TKG anbietet, ist bei unentgeltlichen Diensten die Auslegung des Merkmals “in der Regel gegen Entgelt erbrachter Dienst”.
Mayers Aufsatz ist dabei durchaus als Gegenansicht zur Auffassung von Breyer (hier) zu verstehen. Während nämlich Breyer unter Verwendung einer europarechtlichen Auslegung und unter Bezug auf verschiedene Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von einer Auslegung im Einzelfall (”Erbringt dieser Diensteanbieter den Dienst unentgeltlich?”) ausgeht, stellt Mayer darauf ab, ob die Entgeltlichkeit branchenüblich ist (in ungefähr: “Erbringt die Mehrzahl der Anbieter eines Dienstes dieser Art den Dienst unentgeltlich oder entgeltlich?”). Dabei ist zu beachten, dass bereits eine Finanzierung über Werbung durch den EuGH als “entgeltlich” angesehen wird.
1. Auslegung
Mayer nimmt eine Auslegung des Begriffs “in der Regel gegen Entgelt” nach der sprachlich-grammatikalischen, der systematischen und der teleologischen Auslegungsmethode vor.
Sprachlich-grammatikalisch sei auf jeden Fall auf Branchenüblichkeit abzustellen. “Die Formulierung ‘in der Regel’ macht aber letztlich keinen Sinn, wenn man sie lediglich auf einen konkreten Dienst bezieht. Dieser wird wohl kaum zeitweise unentgeltlich und zeitweise entgeltlich betrieben.”
Dieser Schluss klingt grundsätzlich logisch. Allerdings zeigt sich gerade bei Modellen wie (früher) bei FON (WLAN-Anbieter), dass es sowohl den Linus (unentgeltlich) und den Bill (entgeltlich) gab (mittlerweile hat FON das Modell geändert, s. hier), obwohl es sich um denselben Diensteanbieter (=Betreiber des Knotens) handelt. Ob jetzt der Linus-Nutzer wiederum eine Finanzierung durch die Möglichkeit der kostenlosen Nutzung “als Entgelt” erhält, ist dann wohl wieder eine andere Frage. Das Beispiel zeigt jedoch, dass eine Teilung in entgeltlich und unentgeltlich bei der Vielzahl der möglichen Dienstmodelle durchaus denkbar ist, und der Anbieter zwischen diesen Modellen wechseln kann.
Andererseits hätte Mayer noch darauf abstellen können, dass das BGB einen sehr ähnlichen Ansatz im Werkvertragsrecht verfolgt: Nach § 632 BGB gilt beim Werkvertrag eine “Vergütung gilt als stillschweigend …
» Vollständiger ArtikelErschienen 14. Mai 2009 auf http://www.retosphere.de/offenenetze.
Jurabilis | 23. November 2008 — Patrick Breyer beschäftigt sich hier sehr intensiv und lesenswert mit der Reichweite der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung nach …
Offene Netze und Recht | 25. April 2009 — Patrick Breyer vom AK-Vorratsdatenspeicherung hat sich über die Frage Gedanken gemacht, ob die Pflicht zur Vorratsdatenspeicher…
Internet-Law | 27. Januar 2009 — Gegen die von mir gestern geäußerte Ansicht, Anonymisierungsdienste würden der Vorratsdatenspeicherung unterliegen, wurde der Einw…
Datenschutzbeauftragter Online | 13. Dezember 2008 — Die GermanPivacyFoundation gibt bekannt: Die German Privacy Foundation e.V. hat von einer international tätigen Wirtschafts…
Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy | 23. November 2008 — Spätestens ab dem 01.01.2009 müssen Anbieter bestimmter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste Verkehrsdaten ihrer N…
Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy | 17. April 2009 — Neben Festnetz- und Mobilfunkanbietern hat das Verwaltungsgericht Berlin mit der Domain Factory GmbH den ersten Hoster und …
DLA Piper Technology and Sourcing Blog | 21. Juli 2009 — Falls sich die umstrittene Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht doch noch als verfassungswidrig erweist, droht spätesten…
Offene Netze und Recht | 20. April 2009 — Von Sven Polenz vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ist in der CR (2009, 225) ein Aufsatz zu “S…
beck-blog | 9. Dezember 2008 — Lesenswert zur Vorratdatenspeicherung: die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz u.a…
Internet-Law | 2. Januar 2009 — In einer Diskussion auf Xing wurde die Frage aufgeworfen, ob Unternehmen, die ihren Mitarbeitern auch die private Internetnutzung …