Bosbach: Vorratsdatenspeicherung nötig zum Schutz vor Terror
Reuters | 2. März 2010 — Berlin (Reuters) - Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat der Vorsitzende des Innenaussch…
Karlsruhe (Reuters) - Die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen gegen das Grundgesetz.
In ihrer konkreten Ausgestaltung verstießen die Regelungen gegen das im Grundgesetz verankerte Telekommunikationsgeheimnis, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Sie seien daher verfassungswidrig und nichtig. Die erhobenen Daten seien unverzüglich zu löschen. (Az.: 1 BvR 256/08 u.a.)
Die Richter gaben damit drei Verfassungsbeschwerden statt. Die jetzt gekippten Regelungen verpflichteten Telekommunikationsanbieter seit 2008, die Verbindungsdaten von Telefon, Handy, e-mail und Internet auf Vorrat für ein halbes Jahr speichern und Polizei sowie Geheimdiensten bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Dagegen hatten insgesamt 35.000 Bürger geklagt.
Erschienen 2. März 2010 bei http://www.reuters.com.
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