Vorratsdatenspeicherung verkündet
am 31.12.2007 von h.L.
Nachdem Bundespräsident Horst Köhler am 26.12.2007 das Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet hatte, findet sich das Gesetz nun heute im Bundesgesetzblatt. Damit kann es wie geplant morgen in Kraft treten.
Horst Köhler sah keine Gründe das Gesetz nicht auszufertigen, da er keine verfassungsrechtlichen Bedenken habe. Auch unterzeichnete er das Gesetz nicht, wie bereits geschehen, ausdrücklich um eine Prüfung durch das Verfassungsgericht zu ermöglichen.
Der AK Vorratsdatenspeicherung teilte daher heute mit, dass die seit langem geplante Verfassungsberschwerde heute eingereicht wurde. Dabei stellt der AK auch einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.
Meines Erachtens wird das Bundesverfassungsgericht dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stattgeben. Zwar kann sich das Verfassungsgericht bzgl. der Speicherung von Telefonie-Daten nicht auf eine verbleibende Umsetzungsfrist berufen, denn diese ist bereits am 15.9.2007 abgelaufen. Allerdings ist die Richtlinie selbst Gegenstand einer Nichtigkeitsklage am …
Bundespräsident segnet Vorratsdatenspeicherung ab
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Bundespräsident soll Vorratsdatenspeicherung stoppen
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