Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung
Handakte WebLAWg | 31. Dezember 2007 — Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbi…
18 Jahre nach der Maueröffnung wird ein vermeintlicher Traum des DDR-Regimes wahr. Trotz massiver Bedenken bei Datenschützern und Berufsgeheimnisträgern (Ärzten, Rechtsanwälten, Journalisten) hat der Bundestag heute um 14:05 Uhr in namentlicher Abstimmung () in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG beschlossen. Mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Oppositionsparteien beschloss der Bundestag damit einen Paradigmenwechsel im Datenschutz im Telekommunikations- und Strafrecht.
Hinter diesem Titel verbirgt sich die Reform des großen Lauschangriffs und der Telefonüberwachung, wie sie das BVerfG durch die Entscheidungen BVerfGE 113, 166ff und BVerfGE 115, 348ff zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nötig gemacht hat.
Darüber hinaus hat der Bundestag in Umsetzung oben genannter EG-Richtlinie beschlossen, dass Telefon-, Internet- und E-Mail Provider zukünftig alle Verbindungsdaten aller Teilnehmer (82 Mio Bundesbürger) mindestens sechs Monate speichern müssen, um staatlichen Behörden den Zugriff auf diese zu ermöglichen. Damit wird der Grundsatz der Datensparsamkeit ins Gegenteil verkehrt und eine verdachtsunabhängige Datensammlung errichtet, die erhebliche Kosten verursacht und deren Auswirkungen auf die Bürgergesellschaft noch nicht abzusehen sind.
In der Debatte vor Abstimmung zeigte vor allem Volker Kauder (CDU/CSU) seine Unkenntnis von der Sache. Seine Behauptung, die Rechtslage werden sich nicht wesentlich ändern, da bereits jetzt die Provider die Daten freiwillig sechs Monate speichern dürften ist schlichtweg falsch. Die Provider sind nach derzeitiger Rechtslage verpflichtet, die Daten unverzüglich zu löschen, wenn Sie nicht mehr benötigt werden.
Ihm antwortet Frau Leutheusser-Schnarrenberger, eine starke Kritikerin der Vorratsdatenspeicherung. Aus den gespeicherten Daten könne man das Telefonieverhalten der Bürger analysieren und daraus Profile erstellen. Sie verwies darauf, dass entgegen der oftmals geäußerten Meinung, die Speicherung stelle keinen Grundrechtseingriff dar, das Bundesverfassungsgericht bereits die anlaßlose Speicherung als Grundrechtseingriff für unzulässig erklärte.
Volker Kauder erwiderte, es sei typisch für die Gegner der Vorratsdatenspeicherung, dass sie mit keinem Wort auf das Sicherheitsrecht der Bevölkerung erwähnten und bemühte dafür ebenfalls das Bundesverfassungsgericht.
Gegen die Speicherung sprach sich auch Jan Korte von der Linken aus. Er schlug vor, die Vorratsdatenspeicherung besser als eine Totalregistrierung von menschlicher Telekommunikation zu bezeichnen. Statt Datensparsamkeit würde eine exorbitante Datensammelwut angeordnet. Sehr wohl würde die Bundesregierung, entgegen ihrer Beteuerungen über die EG-Richtlinie hinausgehen und den Zugriff nicht nur bei schweren Straftaten zulassen. Erfahrungen aus Belgien würden zudem zeigen, dass Kontakte zwischen Journalisten und Informanten gelitten hätten und daher ein schwerer Eingriff in die Pressefreiheit vorläge. Zu Befürchten sei außerdem, dass die Bürger ihr Telekommunikationsverhalten ändern werden und versuchen werden unauffällig zu kommunizieren. Die Linke wolle jedoch, dass die Menschen frei kommunizieren können.
Jerzy Montag (Die Grünen) eröffnete mit den Worten: “Heute ist ein tiefschwarzer Tag für die Bürgerrechte in Deutschland”. Er verteidigte alle Gegner der Vorratsdatenspeicherung, die sich als Zündler bezeichnen lassen müssten. Er zitierte Udo di Fabio, der in Richtung der CDU gesagt habe: “Die Bürger wollen keinen totalen Überwachungsstaats.” Die Grünen werden alle diejenigen unterstützen, die sich gegen dieses Gesetz zur Wehr setzen werden.
Ebenfalls gegen die Vorratsdatenspeicherung sprach sich der fraktionslose Abgeordnete Gert Winkelmeier aus und zitierte zu Anfang Benjamin Franklin: “Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.” Er prophezeite, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird. Dem Justizministerium läge eine Studie zur Telekommunikationsüberwachung vor, dass der Bundestag in Auftrag gegen hab, ihm jedoch vorenthalten werden. Ihm sei schleierhaft, wieso der Bundestag ohne diese Sachkunde entscheiden soll.
Joachim Stünker von der SPD warf den Kritikern der SPD vor, dass jede Kritik an der Vorratsdatenspeicherung immer nur an diejenigen richte, die irgendwie in die Richtung von Personen, die die Begehung von Straftagen abzielen.
Dabei tritt die Vorratsdatenspeicherung weitgehend so, wie von mir in Kommunikation & Recht 2007, 545ff beschrieben in Kraft. Die wichtigste Änderung an dem Gesetzesvorschlag stellt die Einführung einer Schonfrist für die Anbieter von Internet- und Mail-Diensten dar. Diese handeln ausweislich des § 150 Abs. 12b erst ab dem 1.1.2009 ordnungswidrig, wenn Sie die Speicherpflicht nicht umsetzen.
Dies entspricht jedoch, entgegen Medienberichten nicht einer Aufschiebung der Speicherpflicht. Diese besteht ab dem 1.1.2008, lediglich die Sanktionsmöglichkeiten bestehen erst später. Darüber hinaus bleibt fraglich, ob nicht die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post nicht bereits zuvor die Speicherpflicht nach§ 126 TKG durchsetzen kann. Die Einräumung der angeblichen Übergangspflicht ist daher zumindest handwerklich fraglich.
Siehe auch:
Golem.de: Bundestag stimmt für Vorratsdatenspeicherung
heise.de:Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und TK-Überwachung
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 9. November 2007 auf http://herrschende-lehre.org/blog.
Handakte WebLAWg | 31. Dezember 2007 — Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbi…
maas_rechtsanwälte | 9. November 2007 — Am Freitag, den 9. November 2007 hat der Bundestag den umstrittenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsübe…
Reuters | 2. März 2010 — Berlin (Reuters) - Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat der Vorsitzende des Innenaussch…
Datenschutzticker.de | 21. März 2012 — Soviel Zeit bleibt Deutschland, um eine Klage der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwenden. Dieser S…
Handakte WebLAWg | 22. August 2008 — Netzpolitik.org hat 16 Telekommunikationsanbieter und Internetprovider befragt, wie sie mit der Umsetzung der Telekommunikati…
maas_rechtsanwälte | 28. März 2008 — Das Bundesverfassungsgericht hat am 11. März 2008 eine Eilentscheidung zu der umstrittenenen Vorratsdatenspeicherung beschlosse…
Internet-Law | 6. Dezember 2011 — Auf dem SPD-Parteitag wurde heute ein Antrag zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Man will allerdings gewisse Einschrän…
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 13. November 2007 — Am 9. November 2007 - der 9. November ist bekanntlich so eine Art Schicksalstag der Deutschen - hat der Deutsche Bundestag da…
For..Net | 2. März 2010 — Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am heutigen Dienstag über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Vorratsdate…
Blickpunkt Recht & Steuern | 28. April 2006 — Die neue EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) ist am 13. April 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröf…