Vorratsdatenspeicherung verabschiedet
am 09.11.2007 von http://herrschende-lehre.org/blog
18 Jahre nach der Maueröffnung wird ein vermeintlicher Traum des DDR-Regimes wahr. Trotz massiver Bedenken bei Datenschützern und Berufsgeheimnisträgern (Ärzten, Rechtsanwälten, Journalisten) hat der Bundestag heute um 14:05 Uhr in namentlicher Abstimmung () in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG beschlossen. Mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Oppositionsparteien beschloss der Bundestag damit einen Paradigmenwechsel im Datenschutz im Telekommunikations- und Strafrecht.
Hinter diesem Titel verbirgt sich die Reform des großen Lauschangriffs und der Telefonüberwachung, wie sie das BVerfG durch die Entscheidungen BVerfGE 113, 166ff und BVerfGE 115, 348ff zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nötig gemacht hat.
Darüber hinaus hat der Bundestag in Umsetzung oben genannter EG-Richtlinie beschlossen, dass Telefon-, Internet- und E-Mail Provider zukünftig alle Verbindungsdaten aller Teilnehmer (82 Mio Bundesbürger) mindestens sechs Monate speichern müssen, um staatlichen Behörden den Zugriff auf diese zu ermöglichen. Damit wird der Grundsatz der Datensparsamkeit ins Gegenteil verkehrt und eine verdachtsunabhängige Datensammlung errichtet, die erhebliche Kosten verursacht und deren Auswirkungen auf die Bürgergesellschaft noch nicht abzusehen sind.
In der Debatte vor Abstimmung zeigte vor allem Volker Kauder (CDU/CSU) seine Unkenntnis von der Sache. Seine Behauptung, die Rechtslage werden sich nicht wesentlich ändern, da bereits jetzt die Provider die Daten freiwillig sechs Monate speichern dürften ist schlichtweg falsch. Die Provider sind nach derzeitiger Rechtslage verpflichtet, die Daten unverzüglich zu löschen, wenn Sie nicht mehr benötigt werden.
Ihm antwortet Frau Leutheusser-Schnarrenberger, eine starke Kritikerin der Vorratsdatenspeicherung. Aus den gespeicherten Daten …
Bundestag stimmt für Vorratsdatenspeicherung
Telemedicus / Gestern verabschiedete der Bundestag die umstrittene Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten: 366 Abgeordneten stimmten für, 156 Abgeordnete gegen das Gesetz. Durch das beschlossene Gesetz wird eine EU-Richtlinie in nationales Re…
Vorratsdatenspeicherung: 7000 Bürger wollen Verfassungsbeschwerde einlegen
Telekommunikation und Recht / Der Bundestag will am 09.11.2007 über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG abstimmen. Bei der darin gepla…
Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und Telekommunikationsüberwachung verabschiedet
maas_rechtsanwälte / Am Freitag, den 9. November 2007 hat der Bundestag den umstrittenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung verabschiedet. Mit dieser Gesetzesneuerung wird die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- un…
Bundestag hat Vorratsdatenspeicherung beschlossen
LAWgical / Soeben hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung beschlossen. Wer sich der Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung anschließen möchte, kann dies bequem online tun.…
Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung
Handakte WebLAWg / Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Rund 30.000 Menschen beteiligen sich an…
Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung
maas_rechtsanwälte / Das Bundesverfassungsgericht hat am 11. März 2008 eine Eilentscheidung zu der umstrittenenen Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Acht Bürger hatten gegen die im Rahmen der Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Vorratsdat…
