Vorratsdatenspeicherung- Stellungnahme der Bundesregierung durch Prof. Dr. Möllers

In einer 110-seitigen Stellungnahme hat Prof. Dr. Möllers als Bevollmächtigter der Bundesregierung die Vorratsdatenspeicherung gegen die anhängige Verfassungsbeschwerde verteidigt. Der Stellungnahme nach sei die Verfassungsbeschwerde in wesentlichen Teilen unzulässig und zudem unbegründet. So sei das Bundesverfassungsgericht wegen der verbindlichen europarechtlichen Vorgaben erst gar nicht zuständig. Die Bundesregierung sieht in der staatlich gebotenen Datenaufbewahrungspflicht ein schlagendes Argument, welche die möglichen Eingriffe rechtfertigen würde. Zudem wird argumentiert, dass die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in § 113a TKG allein noch keinen Zugriff auf die gesammelten Verkehrsdaten gestatte und damit keine Befugnis zur staatlichen Kenntnisna…

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Themen: Nachrichten Der Woche , Bundesregierung , Prof. Möllers

Erschienen 15. Januar 2009 auf http://www.jura.uni-saarland.de.

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