Vorratsdatenspeicherung nichtig - was bedeutet das jetzt ?
firstlex-blog | 2. März 2010 — Konsequenzen für die private Nutzung von Telefon, Internet und Mail im Betrieb Das BVerfG hat dem Parlament mal wieder eine f…
Konsequenzen für die private Nutzung von Telefon, Internet und Mail im Betrieb
Das BVerfG hat dem Parlament mal wieder eine fünf gegeben (siehe die Top-Meldung links). Sämtliche Regeln zur Vorratsdatenspeicherung sind nun also nichtig und dürfen daher ab sofort nicht mehr angewendet werden.
Das hat sehr unterschiedliche Konsequenzen, denn die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung waren auch bisher schon komplex. Ein Teilaspekt wurde bisher darin gesehen, dass „normale“ Unternehmen auch als Arbeitgeber zum Provider werden konnten, wenn sie ihren Arbeitnehmern die private Nutzung z.B. von Telefon, Internet und Mail erlaubt haben. Damit hätten sie sich eigentlich komplett den Anforderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) unterwerfen müssen und folglich selbst eine Vorraddatenspeicherung sicherstellen müssen. Und die setzt erheblichen or-ganisatorischen, technischen und finanziellen Aufwand voraus. Ein Grund, aus dem zahlreiche Unternehmen die Privatnutzung dieser Techniken verboten haben. Schließlich stand am Horizont die drohende Gefahr eines Bußgelds in Höhe von bis zu 500.000.– Euro.
Könnten jetzt also die Unternehmen eine private Nutzung wieder erlauben ? Wohl kaum. Denn einerseits ist zu erwarten (oder zumindest nicht auszuschließen), dass der Gesetzgeber auf kurz oder lang zumindest für diesen Bereich eine neue Gesetzes-Version anbieten wird, in der es beim Aufwand nicht gerade schlanker zugehen wird. Denn jetzt weiß man ja in Berlin endlich, wie ein Gesetz zu verfassen ist.
Hinzu kommt, dass die Speicherungspflichten der Provider als solche durch das BVerfG als legitim eingestuft wurden. Die Kostenlast sei, so das Gericht, praktisch die Spiegelung der Gewinnerzielungsmöglichkeiten. Damit kann das Gericht aber wohl nur die Provider gemeint haben, an die man auch üblicherweise denkt, wie z.B. Telekom oder Vodafone etc.
Wie das Problem der Providerstellung von Unternehmen gegenüber ihren Arbeitnehmer zu lösen ist, dazu sagt das Gericht leider nichts. Daher muß man davon ausgehen, dass sich deren Stellung nicht verbessern wird, solange nicht der Gesetzgeber diese „Lücke“ erkennt und bereinigt. Demzufolge sollt…
» Vollständiger ArtikelErschienen 2. März 2010 auf http://blog.firstlex.de.
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