Vorratsdatenspeicherung: Kommission stellt EU-Richtlinie auf den Prüfstand

Die Bundesregierung hat die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung – auch nachdem ihr die EU-Kommission Ende Oktober eine nochmalige Frist von zwei Monaten gesetzt hatte – nicht umgesetzt. Damit dürften sich die Diskussionen im Zusammenhang mit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die nicht nur zu Diskrepanzen zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission, sondern auch zu Streitigkeiten innerhalb der Koalition geführt haben, erneut verschärfen.

Erster Versuch des Gesetzgebers wurde gekippt

Seitdem das Bundesverfassungsgericht im März 2010 den deutschen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung, der die anlasslose Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten für sechs Monate zum Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung regelte, kippte, konnte sich die Koalition in den vergangenen 22 Monaten auf keinen neuen Kompromiss einigen. Neben dem Vorwurf, dass durch die Nichtumsetzung der Richtlinie vorsätzlich gegen europäisches Recht verstoßen worden sei, wird der Bundesregierung angelastet, damit die Verhängung von Strafgeldern in Millionenhöhe zu provozieren.

Vertragsverletzungsverfahren bereits eingeleitet

Die EU-Kommission hat die erste Hürde für die Durchführung eines Vertragsverletzungsverfahrens bereits genommen, indem sie die Bundesregierung im Juni 2011 zu einer Stellungnahme über die Nichtumsetzung aufgefordert hat. Der EU-Kommission ist es nunmehr möglich, ein Verfahren gegen die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof anzustrengen.

Inhalte stehen zur Disposition

Ob es auch dazu kommen wird, scheint indes äußerst fraglich. Die EU-Kommission hat in der Zwischenzeit nämlich selbst eine kritische Haltung gegenüber der Richtlinie eingenommen. Sie ließ im vergangenen Jahr eine schriftliche Befragung aller 27 Mitgliedsstaaten durchführen und veranstaltete sog. Stakeholder-Hearings. In diesen wurde den Stakeholdern, wie beispielsweise Datenschutzbehörden und Industrievertretern, in Anhörungen Gelegenheit gegeben, ihre Erfahrungen und Probleme im Zusammenhang mit der Richtlinie zu schildern. Dabei resümierte die EU-Kommission, dass es ihr für die Evaluierung an Unterstützung der Mitgliedstaaten fehle. Es hätten nur elf Mitgliedstaaten Daten zur Verfügung gestellt, die einen Mehrwert der Richtlinie nahelegten. Dabei sei der Eindruck entstanden, dass die Vorratsdatenspeicherung für die Sicherheit und die Strafverfolgung wenig bringe.

Kritik an der Umsetzung in den nationalen Gesetzen

Als Ergebnis der Untersuchungen konstatierte die EU-Kommission auch, dass es eine Reihe von Punkten gibt, die sich in der gegenwärtigen Umsetzung der Richtlinie als problematisch herausstellen und regelungsbedürftig sind. Dabei handelte es sich unter anderem um Aspekte wie eine fehlende einheitliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten sowie den Umstand, dass es weiterhin an einer einheitlichen Definition einer „schweren Straftat“ fehlt. Auch das Fehlen ein…

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Themen: EU , Bundesverfassungsgericht , Vorratsdatenspeicherung , Europäische Kommission , Politik , Eu-richtlinie , Eu-kommission

Erschienen 6. Januar 2012 auf http://www.datenschutzbeauftragter-info.de.

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