Vorratsdatenspeicherung: BVerfG gibt Eilantrag teilweise statt

Laut einem heute veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung auf den Eilantrag von mehreren zehntausend Bürgern zumindest teilweise gestoppt. Auf Vorrat gespeicherte Daten dürfen vorerst nur zur Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden. Die Speicherung selber bleibe zulässig, denn erst der Abruf der Daten sei ein Eingriff in die Freiheitsrechte. Der Staat darf nur auf Verbindungsdaten zugreifen, wenn eine im Einzelfall schwerwiegende Straftat vorliegt. Der Verdacht muss zudem durch Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder gar aussichtslos sein. Einen Datenabruf bei anderen Taten wie etwa dem illegalen Herunterladen von Musik schloss Karlsruhe vorerst aus. (Spiegel-Online) Mehr im Laufe des Tages.

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Themen: Spiegel Online , Vorratsdatenspeicherung Bverfg

Erschienen 19. März 2008 auf http://www.ra-blog.de.

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