Vorratsdatenspeicherung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP

Lesenswert zur Vorratdatenspeicherung: die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz u.a. und der Fraktion der FDP zu den „Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung” vom 14. November 2008:

Auszug aus den Antworten der BuReg: “Im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht mit der einstweiligen Anordnung vom 11. März 2008 veranlassten Sondererhebung für den Zeitraum vom 1. Mai bis einschließlich 31. Juli 2008 (Erhebungszeitraum) hat sich ergeben, dass in insgesamt 2.186 Verfahren Anordnungen nach § 100g StPO ergangen sind. In 934 dieser Verfahren mussten die um Auskunft ersuchten Telekommunikationsunternehmen auch auf nach § 113a TKG gespeicherte Daten zurückgreifen. Nur in 627 der 2.186 Ermittlungsverfahren war ein Rückgriff auf nach § 113a TKG gespeicherte Daten nicht erforderlich. In weiteren 577 der 2.186 Ermittlungsverfahren war eine Angabe dazu, ob auf allein nach § 113a TKG gespeicherte Daten zurückgegriffen werden musste, nicht möglich.”

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Themen: Bundesverfassungsgericht , Vorratsdatenspeicherung , Kleine Anfrage
Rechtsgebiet: Telekommunikationsrecht

Erschienen 9. Dezember 2008 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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