Vornamen im Reisepass und Personalausweis

Nach wie vor werden auf Pässen und Personalausweisen im Feld “Vornamen”, das neben dem Lichtbild abgedruckt ist, alle Vornamen vermerkt, wie sie in der Geburtsurkunde angegeben sind. Keinem der Vornamen wird auf Basis der rechtlichen Grundlage, dass alle in einer Geburtsurkunde eingetragenen Vornamen gleichberechtigt sind, die Funktion eines “Rufnamens” zugewiesen. Der üblicherweise gebrauchte Vorname wird aber in jedem Fall mit aufgeführt.

Der so genannte maschinenlesbare Bereich auf Pässen und Ausweisen darf auch den oder die Vornamen enthalten. Dieser Bereich ist für die schnelle automatisierte Kontrolle durch hoheitliche Stellen – z. B. Grenzkontrollen – und durch Beförderungsunternehmen, die aufgrund internationaler Abkommen oder Einreisebestimmungen zu Kontrollen im internationalen Reiseverkehr verpflichtet sind, vorgesehen.

Für das Eröffnen oder Schließen eines Bankkontos, die Ausfertigung von Kraftfahrzeugbriefen oder gar für Bewerbungen ist der maschinenlesbare Bereich nicht relevant. Nicht-öffentlichen Stellen dienen der Pass und der alte Personalausweis, der bis 31. Oktober 2010 beantragt werden konnte, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz ausschließlich als Sichtausweis. Zum Überprüfen der persönlichen Angaben sind die entsprechenden Felder, z. B. “Name” oder “Vornamen”, vorgesehen. Auch beim neuen Personalausweis, der am 1. November 2010 eingeführt wurde und über die freiwillig nutzbare Online-Ausweisfunktion verfügt, werden der oder die Vornamen nicht aus dem maschinenlesbaren Bereich, sondern aus separaten Feldern für die Online-Ausweisfunktion abgerufen. Dort sind generell alle Vornamen – ebenfalls gleichberechtigt und bis zu einer maximalen Länge von 80 Zeichen – abgelegt.

Die vollständige Darstellung aller Vornamen im maschinenlesbaren Bereich ist aufgrund der begrenzten Zeichenanzahl nicht in jedem Fall möglich. In der Vergangenheit konnte zwar auf Wunsch des Ausweisinhabers der üblicherweise gebrauchte Vorname als “Rufname” in den maschinenlesbaren Bereich übernommen werden, dieses Verfahren hat jedoch zu einer uneinheitlichen Struktur geführt. Seit Oktober 20…

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Themen: Reisepass , Personalausweis , Vornamen

Erschienen 22. November 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

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