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Vorläufiges Wahlergebnis wird am 18.09.05 verkündet

am 14.09.2005 von Lichtenrader Notizen

Pressemitteilung des BVerfG: Die Anträge einer Wahlberechtigten aus dem Wahlkreis 299 und Direktkandidatin für die Wahl zum Deutschen Bundestag auf Eilrechtsschutz gegen die Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses bis zur Nachwahl im Wahlkreis 160 (Dresden I) hatten keinen Erfolg. Die 2. Kammer des Zweiten Senats wies die Anträge ab, da eine (bislang noch nicht erhobene) Verfassungsbeschwerde unzulässig wäre. Angriffsgegenstand sind Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen. Nach dem Willen des Verfassungsgebers (Art. 41 Abs. 1 GG) und der Konzeption des Rechtschutzes im Wahlverfahren (§ 49 Bundeswahlgesetz) ist Rechtschutz im vorliegenden Verfahren erst nach der Wahl zu erlangen. Auch wenn …

Eilantrag gegen Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses am 18. September 2005 ohne Erfolg

Handakte WebLAWg / Die Anträge einer Wahlberechtigten aus dem Wahlkreis 299 und Direktkandidatin für die Wahl zum Deutschen Bundestag auf Eilrechtsschutz gegen die Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses bis zur Nachwahl im Wahlkreis 160 (Dresden …

Bekanntgabe des Wahlergebnisses II

muepe.de | weblog peter müller / Das Ergebnis der Bundestagswahl wird am Sonntag vorläufig bekanntgegeben werden. Ein gegen die Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses bis zur Nachwahl im Wahlkreis 160 (Dresden I) gerichteter Eilantrag hatte keinen Erfolg. Die 2…

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Nachwahlprobleme - einige Grundlagen im Gesetz

Lichtenrader Notizen / Die Dresdner Bürger im Wahlkreis 160 als Zünglein an der Waage. Die Juristen beginnen nachzudenken. Vorläufiges Wahlergebnis geheim halten? Was sonst? Hier einige wenig hilfreiche Regelungen im Gesetz, die sich über die Frage nicht auslassen, in…

Vorläufige Berliner Wahlergebnisse am 18.09.05

Lichtenrader Notizen / Die Berliner (vorläufigen) Wahergebnisse werden hier zu finden sein. Vgl. Heutige Pressemeldung. …

2 BvQ 31/05 vom 13.09.2005

BVerfG / 1. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richten sich gegen die vom Bundeswahlleiter geäußerte Absicht, in der Wahlnacht des 18. September 2005 ein vorläufiges Wahlergebnis für die Bundestagswahl durch die Stimmauszählung in 298…

BVerfG lässt Nachwahl in Dresden vorläufig zu

staatsrecht.info / Erwartungsgemäss hat das BVerfG die Versuche zurück gewiesen, die Nachwahl n Dresden zu verhindern: Da das Wahlverfahren nach den einschlägigen Vorschriften nur nachträglich überprüft werden könne, wäre eine Verfassungsbeschwerde zum derzeit…

Bundeswahlleiter zur Nachwahl

Lichtenrader Notizen / Die Bundestagswahl wird am 18. September im Übrigen ordnungsgemäß durchge­führt. In der Wahlnacht werde ich nach § 71 Abs. 5 und 6 BWO ein vorläufiges Wahl­ergebnis für das Wahlgebiet ermitteln und bekannt geben. Dieses Wahlergebnis wird i…

Einsatz von Wahlcomputern bei der Hessischen Landtagswahl

Handakte WebLAWg / Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Wahlcomputern bei der Hessischen Landtagswahl ist der Staatsgerichtshof des Landes Hessen nicht zuständig. Der Staatsgerichtshof ist nicht in erster Instanz zur Wahlprüfung berufen. Das…

Eilantrag gegen Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses am 18. September 2005 ohne Erfolg

BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvQ 31/05. Siehe auch: Entscheidung vom 13.09.2005…

Wahl 2005: Zweites vorläufiges amtliches Endergebnis

muepe.de | weblog peter müller / Jetzt ist auch das aktualisierte Wahlergebnis (einschließlich der Nachwahl in Dresden am 02.10.2005) auf den Seiten des Bundeswahlleiters abrufbar.…

Wahlen und kein Ende

Jurabilis / Gerhard Löwer feilt noch an seinen Schriftsätzen, um die Bundestagwahl wegen der Zulassung der Linkspartei anzugreifen, da droht neues Ungemach: Weil die NDP-Direktkandidaten im Wahlkreis 160 überraschend gestorben ist, wird in diesem Wahlkre…

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RA & Notar Rolf Jürgen Franke

Rechtsanwalt und Notar Rolf Jürgen Franke aus Berlin trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen

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