Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Mein Mandant hatte seine Tochter vom Kindergarten abgeholt. Eine der beiden Kindergärtnerinnen ruft die Polizei. Mein Mandant sei betrunken Auto gefahren.

Die Polizei fährt sofort zu meinem Mandanten, der der Polizei mitteilt, daß er zwar alkoholisiert sei, seine Tochter aber zu Fuß abgeholt habe. Sein Pkw stehe auf der Auffahrt und sei seit einiger Zeit defekt. Die Polizei könne sich gerne in das Fahrzeug setzen und versuchen, damit die Auffahrt zu verlassen.

Die Beamten weigern sich, das Fahrzeug zu starten, und nehmen stattdessen meinen Mandanten mit, um eine Blutprobe entnehmen zu lassen. Auch stellen sie den Führerschein des Mandanten sicher.

Sodann wird die Kindergärtnerin als Zeugin befragt. Sie schildert, daß gar nicht sie selbst, sondern ihre Kollegin unseren Mandanten fahren gesehen habe.

Ihre Kollegin teilt der Polizei auf Nachfrage mit, daß nicht sie selbst, sondern die Mutter eines der betreuten Kinder ihn gesehen habe.

Die Mutter – Sie ahnen es – hat meinen Mandanten auch nicht am Steuer des Fahrzeuges gesehen. Sie habe allerdings den Alkoholgeruch wahrgenommen, als unser Mandant sie passiert habe, und sein Kfz auf dem Parkplatz des Kindergartens gesehen. Der Mandant fährt dabei ein weißes, unauffälliges Fahrzeug eines deutschen Herstellers. Nach besonderen Merkmalen oder dem Kennzeichen wird die Zeugin gar nicht erst befragt.

Ausgehend von diesem Sachverhalt entzieht das Amtsgericht meinem Mandanten vorläufig die Fahrerlaubnis. Trotz der vagen Verdachtslage sah das Gericht es als wahrscheinlich an, daß mein Mandant eine Trunkenheitsfahrt begangen hatte.

Ich benenne nach Rücksprache mit meinem Mandanten zunächst verschiedene Zeugen, damit diese zeitnah durch die Polizei befragt werden können. Zwei entfernte Bekannte meines Mandanten waren nnämlich zu Besuch gewesen, als er seine Tochter abholen wollte, und hatten sich angesichts des sonnigen Wetters entschieden, mit ihm dorthin zu laufen. Auch konnte der Zeuge benannt werden, welcher das Kfz des Mandanten einige Tage nach dem Vorfall repariert hatte, um es wieder fahrfähig zu machen. Letztlich hatten auch die Ehefrau meines Mandanten und deren Schwester meinen Mandanten und seine drei Begleiter loslaufen sehen.

Gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis legte ich zudem Beschwerde ein.

Was passierte dann? Bis zur Entscheidung über die Beschwerde passierte nichts. Die Zeugen wurden nicht befragt und das Landgericht ignorierte alle Zweifel an der Täterschaft meines Mandanten und bestätigt den Beschluß des Amtsgerichts. Es sei wahrscheinlich, daß meinem Mandanten am Ende der Hauptverhandlung die Fahrerlaubnis entzogen werde.

Erst Monate später kam es dann zur Hauptverhandlung. Nach Vernehmung der Zeugen ist mein Mandan…

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Themen: Entziehung Der Fahrerlaubnis , Kindergarten
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 19. April 2010 auf http://kanzleiundrecht.wordpress.com.

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