Vorhalt in der Hauptverhandlung – Vortrag in der Revision

Der Vorhalt an Zeugen in der Hauptverhandlung macht nicht nur in der Hauptverhandlung Schwierigkeiten – sowohl dem Gericht, als auch dem Verteidiger – sondern auch in der Revision. In der Hauptverhandlung wird ggf. darum gestritten, ob und in welchem Umfang ein Vorhalt gemacht werden darf. In der Revision stellt sich dann die Frage, was man vortragen muss, wenn eine Verletzung des § 253 StPO rügt. Dazu BGH, Beschl. v 08.02.2001 – 5 StR 501/10, der ausführt:”

“Für die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge, mit der ein Verstoß gegen § 253 Abs. 1 StPO geltend gemacht wird, gehört, namentlich bei umfangreichen Anklagevorwürfen, auc…

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Erschienen 19. März 2011 auf http://blog.strafrecht-online.de.

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