Vertrauensfrage macht Neuwahlen
Handakte WebLAWg | 1. Juli 2005 — Am Freitag, 1. Juli hat Bundeskanzler Gerhard Schröder die Vertrauensfrage vor dem Deutschen Bundestag gestellt. Damit will der…
Bundeskanzler Schröder hat in einer Ansprache - nachdem die Wahlniederlage in NRW offenkundig war - vorgezogene Neuwahlen für den Herbst in Aussicht gestellt. Doch vor einem derartigen Schritt hat das Grundgesetz gewisse Hürden gestellt, die übersprungen werden müssen:
Schröder müsste im Bundestag die Vertrauensfrage nach Art. 68 GG stellen. Spricht ihm der Bundestag dann eben dieses nicht aus, kann der Bundeskanzler beim Bundespräsidenten die Auflösung des Bundestages beantragen, was automatisch Neuwahlen zur Folge hätte.
Meine Meinung dazu: Schröder nötigt mir mit diesem Schritt das erste Mal seit Monaten mal wieder Respekt ab, er hat sich wie ein Staatsmann verhalten. Rot-Grün ist gescheitert, wie auch immer man zu dieser Konstellation stehen mag, dies ist kaum noch zu leugnen. Daher ist es nur zu begrüßen, dass ein Kanzler - sieht er, dass ein guter Part der Bevölkerung seine Politik bzw. die seiner Mannschaft (offenkundig) ablehnt - Klarheit darüber bekommen möchte, inwieweit seine Regierung mit einem klaren Programm aus den nächsten Wahlen und damit eventuell neu legitimiert herauskommt (auch wenn dies derzeit eher weniger zu erwarten ist).
Es wird ein spannender politischer Sommer...
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