Vorgehen bei ungewollten Internet-Abo-Verträgen
In der letzten Zeit häufen sich hier in den Kommentaren die Anfragen von Betroffenen, die auf Seiten wie simsen.de o.ä. hereingefallen sind und nun wissen wollen, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben. Daher hab ich mich entschlossen, nochmal einen zusammenfassenden Beitrag zu schreiben.
Vorab noch ein Hinweis: weder ist es mir erlaubt, noch möchte ich an dieser Stelle individuelle Rechtsberatung durchführen. Die Fragen einzelner Kommentatoren “Wie soll ich mich jetzt verhalten?”, “Hab ich die und die Ansprüche?” werde ich daher nicht beantworten. Und in vielen Fällen wäre eine Beantwortung auch reichlich unseriös, da häufig die Detailinformationen fehlen.
Grundprinzip der Internet-Abo-Fallen Zunächst kurz eine Beschreibung dessen, was ich unter “Internet-Abo-Fallen” verstehe. Die Gestaltungen dieser Seiten sind inzwischen sehr vielfältig. Angefangen hat dies mit Angeboten, bei denen es darum geht, SMS über das Internet zu versenden (bspw. simsen.de, smsfever.tv, 88sms.de, sms-heute.com). Häufig werden diese Angebote auch mit einem Gewinnspiel kombiniert. Längst geht es jedoch darüber hinaus: da gibt es Seiten, auf denen man seine Lebenserwartung bestimmen kann (lebenserwartung.tv); Angebote bei denen man DVDs “testen” (movie-tester.com, dvden.de) oder sich als “Auto-Tester” anmelden kann (testcars.de) und vieles mehr.
Diese Seiten haben gemein, dass nicht ohne weiteres erkennbar ist, dass es sich um kostenpflichtige Angebote handelt. Häufig wird auch mit den Worten “gratis” oder “kostenlos” hervorgehoben geworben. Lediglich in den Teilnahmebedingungen oder in unscheinbar gestalteten Fußnoten findet sich dann der Hinweis, dass man mit der Anmeldung zu dem Angebot einen langfristigen Vertrag abschließt. Häufig soll der Jahresbetrag auch bereits im Voraus fällig sein. Die Betroffenen erfahren von der Kostenfolge erst, wenn sie nach einiger Zeit die Rechnung erhalten und zur Zahlung aufgefordert werden.
Ist die Forderung berechtigt? Man kann bereits über die Frage streiten, ob mit der Anmeldung zu diesen Angeboten überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Dies würde nämlich voraussetzen, dass die Betreiber dieser Seiten nach Treu und Glauben davon ausgehen durften, dass tatsächlich ein kostenpflichtiges Angebot abschließen wollten. Bei einigen Seiten wird man dies jedoch verneinen können - dies gilt insbesondere dann, wenn das Angebot als “gratis” beworben wurde.
Völlig unproblematisch sind diejenigen Fälle, in denen sich ein Minderjähriger auf der Seite angemeldet hat. Personen, die älter als 7 und jünger als 18 Jahre sind, sind nur beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass die von ihnen geschlossenen Verträge nur dann wirksam sind, wenn die Eltern zuvor ihre Einwilligung erteilt haben oder sie im Nachhinein genehmigen. Wird die Zustimmung verweigert, ist der Vertrag unwirksam.
Häufig versuchen die Seitenbetreiber, die Minderjährigen oder deren Eltern dadurch zur Zahlung zu “bewegen”, dass mit Strafanzeige drohen - etwa weil bei der Anmeldung ein falsches Geburtsdatum angegeben wurde (vgl. hier). Dies ist jedoch in aller Regel völliger Unsinn. Betrug setzt unter anderem eine Schädigungabsicht voraus - der Anmeldende müsste sich hierfür jedoch darüber bewusst sein, dass das Angebot kostenpflichtig ist und er sich durch die Angabe des falschen Geburtsdatums der Zahlung entziehen will. Ein solcher Vorsatz wird in aller Regel nicht vorhanden gewesen oder zumindest nicht nachweisbar sein.
In den übrigen Fällen haben die Betroffenen zwei Möglichkeiten: sie können die Anmeldung 1. gemäß § 312d BGB widerrufen und 2. gemäß § 119 BGB wegen Irrtums anfechten.
Beim Widerspruch ist zwar grundsätzlich zu berücksichtigen, dass hierfür eine Frist von zwei Wochen gilt. Diese Frist beginnt jedoch erst, wenn der Verbraucher deutlich über das Widerrufsrecht informiert wurde. Ein Abdruck der Widerrufsbelehrung in den Teilnahmebedingunge
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Kommentare zu "Vorgehen bei ungewollten Internet-Abo-Verträgen":
Ich bin selbst Betroffene dieser eiskalten Betrüger. Ich frage mich erstens: Ist es für den Rechtsanwalt Olaf Tank wirklich eine Berufsehre in Sachen "Recht", wenn er auf diese Weise - nämlich Ganoven zu unterstützen - sein Geld verdient? Mein Kommentar dazu: Pfui! Zweitens frage ich mich, wieviele Kommentare, die bald zur negativ-makabren Internet-Unterhaltungs-Literatur avancieren, müssen noch geschrieben werden, bevor der Rechtsstaat seine Menschen schützt und endlich mit einem Verbot der Firma Schmidtlein reagiert?
Jedenfalls lasse ich es auch darauf ankommen und zahle nicht. Fabienne
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