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Vorformulierter Verzicht auf Kündigungsschutzklage unwirksam – BAG, Urteil v. 06.09.2007 – Az. 2 AZR 722/06

am 26.09.2007 von Arbeitsrecht-Blog.de

„Kündigung akzeptiert und mit Unterschrift bestätigt. Auf Klage gegen die Kündigung wird verzichtet.“
Diese vorformulierte Erklärung hatte die Klägerin in einem vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entschiedenen Fall nach einer fristlosen Kündigung auf dem Kündigungsschreiben unterzeichnet. Das Formular wurde und von der Beklagten gegengezeichnet.
Das BAG war ebenso wie die Vorinstanz der Auffassung, dass solch eine vorformulierte Erklärung des Arbeitnehmers unwirksam ist. Grund ist die Anwendbarkeit der Vorschriften zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf arbeitsvertragliche Vereinbarungen.
„Nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB sind Bestimmungen in AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine solche unangemessene Benachteiligung ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer im unmittelbaren Anschluss an eine Arbeitgeberkündigung ohne Gegenleistung in einem ihm vom Arbeitgeber vorgelegten Formular auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet.
Durch einen solchen Klageverzicht wird von der gesetzlichen Regelung des § 4 Satz 1 KSchG …

Zur Unwirksamkeit eines Klageverzichts auf eine Kündigungsschutzklage

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Unwirksamer Verzicht auf Kündigungsschutzklage

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BAG: Doppelte Schriftformklauseln im Arbeitsvertrag sind unwirksam

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Handakte WebLAWg / Haben die Parteien in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag vereinbart, dass ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf einer bestimmten Frist vom Arbeitgeber übernommene Ausbildungskosten zurückzahlen muss,…

BAG: Klagefrist des § 4 KSchG gilt auch bei außerordentlicher Kündigung vor Ablauf der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Urteil vom 28. Juni 2007 - 6AZR 873/06

Arbeitsrecht-Blog.de / Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat für den Fall einer außerordentlichen Kündigung vor Ablauf der 6-monatigen Wartefrist des § 1 Abs. 1 KSchG entschieden, dass die 3-wöchige Klagefrist aus § 4 KSchG auf die Kündigungsschutzklage Anwendung finde…

BAG: Verzicht auf das Kündigungsrecht durch Ausspruch einer Abmahnung - Unterzeichnung einer Kündigung mit dem Zusatz „i.A.“ – Urt. v. 13.12.2007, Az. 6 AZR 145/07

Arbeitsrecht-Blog.de / Kündigt der Arbeitgeber in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Abmahnung wegen einer Pflichtverletzung, spricht dies nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.12.2007 dafür, dass die Kündigung wegen der abgemahnten Pflic…

§ 1 a KSchG - Abweichend hohe Abfindung nur bei klarer Ankündigung im Kündigungsschreiben

andreas-buschmann.net / Darf der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben die Abfindung nach § 1 a KSchG unterschreiten und dem Arbeitnehmer, für den Fall dass der keine Kündigungsschutzklage erhebt, eine kleinere als die von § 1 a KSchG vorgesehene Abfindung anb…

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