Vorfeldermittlungen
am 11.01.2007 von http://www.lawblog.de
Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger äußert sich kritisch zur Operation “Mikado”:
Der als Schlag gegen die Kinderpornografie gefeierte Fahndungserfolg der Staatsanwaltschaft Halle begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Es muss davor gewarnt werden, durch den guten Zweck der Bekämpfung der Kinderpornografie jedwedes Mittel als geheiligt anzusehen.
Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft Halle um eine Methode der Rasterfahndung, die das Bundesverfassungsgericht als präventive polizeiliche Maßnahme erst im letzten Jahr mit der Entscheidung vom 23.05.2006 nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter für zulässig erklärt hat, gehandelt hat. Denn selbst soweit sich die Ermittler auf § 161 StPO berufen, vermag diese Regelung das in Rede stehende Vorgehen nicht zu rechtfertigen.
§ 161 StPO verlangt – wie jede Ermittlungsmaßnahme aus dem Katalog der StPO - zumindest das Bestehen eines konkreten Anfangsverdachts. Ein solcher Anfangsverdacht bestand jedenfalls gegen 22 Millionen Kreditkartennutzer, deren Daten zur Erlangung von den Kreditkartenunternehmen im Auftrage der Ermittler durchforstet worden sein sollen, gerade nicht. Dabei spielt es keine Rolle, dass der konkrete Abgleich nicht durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Hilfsbeamten selbst, sondern durch die Kreditkartenunternehmen vorgenommen ist. Die Maßnahmen der Ermittler aus Halle können – auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass hier fünf Suchkriterien an die Kreditkartenunternehmen übermittelt worden sind - nur als Vorfeldermittlungen bezeichnet werden, die erst dazu dienen sollen, Anhaltspunkte für das Bestehen eines Anfangsverdachtes zu gewinnen. Selbst die im Ergebnis ermittelten 322 Personen …
Presse-Erklärung der Berliner Strafverteidiger
Mikado Fahndung / Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger hat die nachfolgend zitierte Presseerklärung herausgegeben, die hier im vollen Wortlaut zitiert wird: Auch bei Ermittlungen im Bereich der Kinderpornografie darf der Zweck nicht die Mittel heiligen …
Presseerklärung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger zur Mikado-Fahndung
Vier Strafverteidiger / Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger hat die nachfolgend zitierte Presseerklärung herausgegeben: Auch bei Ermittlungen im Bereich der Kinderpornografie darf der Zweck nicht die Mittel heiligen Der als Schlag gegen die Kinderpornografi…
Handfeste Ermittlungen
Jurabilis / Wer geglaubt hatte, die Strafanzeige gegen Jan Ullrich (...jurabilis! berichtete) sei schon aus materiell-rechtlichen Gründen mangels denkbaren Betrugs zum Nachteil des Rennstalls eine Luftblase, wird angesichts der umfassenden Durchsuchungen eines…
Berliner Strafverteidiger gegen Mikado-Rasterfahndung
kanzlei-hoenig.info / Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger hat eine Presseerklärung zum Thema Mikado herausgegeben: Auch bei Ermittlungen im Bereich der Kinderpornografie darf der Zweck nicht die Mittel heiligen Der als Schlag gegen die Kinderpornografie ge…
Mikado - ein Stäbchen verwundet den Rechtsstaat!
rechtsnotizen.de / Eine Strafanzeige des Sat.1-Magazins “Akte 06” führte die Fahnder der Zentralstelle gegen Kinderpornografie in Halle zu einer einschlägigen Seite im Internet, doch Kunden und Hintermänner blieben zunächst im Dunkeln…
Hallenser Mikado - das Spiel mit Millionen von Daten
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Die Staatsanwaltschaft Halle spaltet die Bevölkerung. Es gibt tatsächlich Meinungen, dass für die Verfolgung eines Vergehens 22 Millionen Durchforstungen von Datenbeständen von Unverdächtigen akzeptabel sind - und das in einem Bundesland, in dem…
Mikado Pressekonferenz
RA-Blog / Um 15:00 Uhr gab es eine Pressekonferenz zur “Operation Mikado“. Angela Kolb, Justizministerin von Sachsen, erklärte, sie gehe davon aus, ein Zeichen gesetzt und den Tätern gezeigt zu haben, dass sie der Strafverfolgung nicht entgehen.…
AG Halle: Kreditkartenfahndung rechtmäßig
Telemedicus / Das Amtsgericht Halle hat die Beschwerde des Rechtsanwaltes und Bloggers Udo Vetter gegen die Kreditkartenfahndung im Rahmen der „Operation Mikado“ zurückgewiesen. Um die Kunden einer Internetseite für Kinderpornopraphie zu ermitte…
Mikado
LawBlog / Vorab als Fax 0345 220 5030 Amtsgericht Halle Thüringer Straße 16 06112 Halle 10. Januar 2007 Antrag auf gerichtliche Entscheidung entsprechend § 98 Abs. 2 S. 2 StPO des Rechtsanwaltes Udo Vetter, Lützowstraße 2, 40476 Düsseldorf, wegen der D…
