Vorerst grundsätzlich keine Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
am 29.08.2008 von http://log.handakte.de/
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 26.06.2008 entschieden, dass Beamte des Bundes für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel derzeit grundsätzlich auch dann keine Beihilfe erhalten können, wenn die Medikamente ärztlich verordnet sind. Besondere Härten müssen in Einzelfällen allerdings auf Antrag gemildert werden.
Den Beihilferichtlinien des Bundes fehlt die gesetzliche Grundlage. Bis zum Ende dieser Legislaturperiode sind sie jedoch noch anzuwenden (vgl. die Pressemitteilung Nr. …
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schreibmaschine / Eine einvernehmliche Vertragsauflösung ist endgültig vom Tisch: In der Auseinandersetzung um seine Beurlaubung ist der Würzburger Generalmusikdirektor (GMD) Jin Wang auf Konfrontationskurs gegangen. Seine Anwälte haben am Don…
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Reuters | Inlandsnachrichten / Berlin (Reuters) - Beamte des Bundes müssen vorerst weiterhin rezeptfreie Medikamente allein bezahlen, auch wenn diese vom Arzt verschrieben werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig nach Mitteilung vom Freitag entschieden. Allerdin…
