Vorerst grundsätzlich keine Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 26.06.2008 entschieden, dass Beamte des Bundes für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel derzeit grundsätzlich auch dann keine Beihilfe erhalten können, wenn die Medikamente ärztlich verordnet sind. Besondere Härten müssen in Einzelfällen allerdings auf Antrag gemildert werden.

Den Beihilferichtlinien des Bundes fehlt die gesetzliche Grundlage. Bis zum Ende dieser Legislaturperiode sind sie jedoch noch anzuwenden (vgl. die Pressemitteilung Nr. 29/2008 vom 30.05.2008 zu den Urteilen vom 28.05.2008 – BVerwG 2 C 24.07 und BVerwG 2 C 108.07 –). (…)

Quelle: Bundesverwaltungsgericht vom 29.08.2008

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Themen: Rechtsprechung , Leipzig , Verschreibungspflichtige Arzneimittel

Erschienen 29. August 2008 auf http://log.handakte.de/.

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