Vorbeugender Unterlassungsanspruch gegen zu erwartende Presseberichterstattung

Vor einigen Monaten hatte ich über einen Beschluss des Landgerichts München I berichtet, in dem ein vorbeugender Unterlassungsanspruch gegen eine Tageszeitung bejaht worden war, wegen der Befürchtung einer personenidentifizierenden Berichterstattung über ein Strafverfahren. Diese Entscheidung ist nun vom OLG München bestätigt worden.

Hintergrund war das umstrittene Fernsehformat “Tatort Internet” des Privatsenders RTL2. Für dieses Format hat sich eine Journalistin in Chats als 13-jähriges Mädchen ausgegeben, um erwachsene Männer anzulocken. Es wurden anschließend tatsächliche Treffen zwischen dem vermeintlich 13-jährigen Mädchen – gespielt von einer volljährigen Schauspielerin – und den angelockten Männern vereinbart, die von RTL2 mit versteckter Kamera gefilmt und ausgestrahlt worden sind. Hierdurch sollten vermeintlich pädophile Männer öffentlich angeprangert werden, um die Sensationslust des Privatfernsehpublikums zu befriedigen.

Die Staatsanwaltschaft München I hat im letzten Jahr gegen zwei dieser Männer wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern Anklage erhoben. Nachdem mehrere Zeitungen und Online-Medien über das erste Strafverfahren in personenidentifiziernder Art und Weise berichtet hatten, hat der zweite Angeklagte u.a. gegen eine in München erscheinende Tageszeitung eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es der Zeitung bereits vorab untersagte, über den Hauptverhandlungstermin in der Form zu berichten, dass der Antragsteller mit Vornamen und dem ersten Buchstaben des Nachnamens, ergänzt um seinen Wohnort, seine Berufsbezeichnung und sein Alter, benannt wird.

Nachdem die Parteien auf den Widerspruch der Zeitung hin den Rechtsstreit für erledigt erklärt haben, hatte das Landgericht München I noch über die Verfahrenskosten zu entscheiden, die es mit Beschluss vom 30.08.2011 der Zeitung auferlegte.

Hiergegen hatte die Zeitung Beschwerde zum Oberlandesgericht München eingelegt, allerdings ohne Erfolg. Mit Beschluss vom 11.01.2012 (Az.: 18 W 1752/11) hat das OLG die Kostenent…

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Themen: Medien , Pressefreiheit , Medienfreiheit , Das Erste , Tatort , Rtl2 , Olg München , Tatort Internet
Rechtsgebiet: Persönlichkeitsrecht

Erschienen 16. Januar 2012 auf http://www.internet-law.de/.

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