Vorbeugende Unterlassungserklärung kann vor teuren Filesharing-Abmahnungen schützen

In diesem Jahr wird die Musikindustrie weit über 60.000 Filesharer wegen der Verletzung von Urheberrechten in so genannten P2P-Tauschbörsen in Anspruch nehmen. Für alle potentiellen Filesharer, die bislang nicht in Anspruch genommen worden sind, haben wir eine Lösung ausgearbeitet, um den teuren und extrem kostenträchtigen Abmahnungen der von der Kanzlei Rasch vertretenen Tonträgerunternehmen zu entkommen.

Bitte lesen Sie sich den nachfolgenden Text aufmerksam durch, entscheiden Sie dann, ob Sie eine Unterlassungserklärung abgeben wollen und drucken Sie sich dann das Dokument, auf das am Ende des Textes verwiesen wird, aus. Wir empfehlen Ihnen auch, sich die weiteren Texte zum Thema Filesharing durchzulesen: (…)

So gehen Sie konkret mit den nachstehenden Mustern um: Drucken Sie sich die sechs verschiedenen Unterlassungserklärungen aus und füllen Sie die fehlenden Elemente aus.

Wichtig: Die Unterlassungserklärung muss immer von demjenigen abgegben werden, auf den der Internetanschluss registriert ist, auch wenn nicht er selbst, sondern eines seiner Familienmitglieder die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Senden Sie …

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Erschienen 11. Oktober 2007 auf http://log.handakte.de/.

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