Vorbeugende Unterlassung gegen Abmahnung wegen Filesharing? Nein!
am 11.10.2007 von http://www.ra-maas.de
Gestern abend haben wir interessiert den Beitrag über das Phänomen “Filesharing” bei Stern TV verfolgt. Als Gast im Studio trat der Rechtsanwalt Clemens Rasch von der Kanzlei Rasch in Hamburg auf und erläuterte sein Vorgehen im Rahmen der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Rechtsanwalt Rasch ist von den sechs größten Musikunternehmen Deutschlands beauftragt, angeblichen Raubkopierern den Garaus zu machen, sie über Strafverfahren zu kriminalisieren und anschließend mit Schadensersatzforderungen zu überziehen (vgl. ct März 2007).
Ist das Kopieren von Musik im Internet tatsächlich verboten?
Nach den Informationen der Kanzlei Rasch habe diese seit dem Jahr 2004 mehr als 50.000 Abmahnverfahren wegen illegalem Filesharing, d.h. Nutzen von - angeblich - unzulässigen Musiktauschbörsen, angestrengt. Monatlich verschickt die Kanzlei nach eigener Aussage etwa 5.000 Abmahnungen an Betroffene aller Altersstufen - nicht selten sind Minderjährige betroffen.
Um diese “kriminellen” Urheberrechtsverletzer aufzuspüren, bedient man sich der Mithilfe von der proMedia GmbH - deren Geschäftsführer Rechtsanwalt Rasch selbst ist. Diese eigens zur Verfolgung von Urheberrechtverstößen in Musiktauschbörsen gegründete Unternehmung, arbeitet letztlich wie eine Detektei. Sie spürt auf technischem Wege vermeintliche Verstöße über Tauschbörsen auf und sichert Beweise.
All dies geschieht im Auftrage und Interesse der Musikwirtschaft, insbesondere der großen Labels Sony BMG Entertainment GmbH, Warner Music Group Germany Holding GmbH, EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Universal Music GmBH, edel entertainment GmbH und edel kids GmbH.
Wenn man die gestern gemachten Angaben der Kanzlei hochrechnet, summieren sich die mit den Abmahnschreiben jeweils geforderten Schadensersatzbeträge zwischen 3.000,00 EUR und 10.000,00 EUR auf einen erstaunlichen Mindestbetrag von 15.000.000,00 EUR im Monat. Ein nicht zu leugnendes …
Kanzlei Clemens Rasch verschickt weiter Abmahnungen im Auftrag der Musikindustrie
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Filesharing: Die vorbeugende Unterlassungserklärung als Bumerang !
Rechtblog / This entry is part 6 of 6 in the series FilesharingDie vorbeugende Unterlassungserklärung wurde von so manchem Anwalt in der Vergangenheit immer wieder als die vorbeugende Waffe gegen eine Abmahnung und die damit verbundenen Anwaltskosten verkau…
Musikanwalt Rasch stellt Abmahntaktik um
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Filesharing = Ladendiebstahl? SternTV - Teil 2
maas_rechtsanwälte / Nachdem letzte Woche bei SternTV ein Beitrag zu dem Thema “Filesharing - Massenabmahnungen der Musikindustrie” gesendet und daraufhin eine Flut von Fragen besorgter Eltern bzw. Betroffenen losgetreten wurde, befaßte sich SternTV gest…
Rasch kehrt zum alten Abmahnungsmuster zurück
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Am 1. September tritt der neue § 97a UrhG in Kraft. Danach können ab diesem Zeitpunkt für nur unerhebliche Urheberrechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs nur noch 100 EUR Abmahnkosten inkl. Mehrwertsteuer geltend gem…
Vorbeugende Unterlassungserklärung kann vor teuren Filesharing-Abmahnungen schützen
Handakte WebLAWg / In diesem Jahr wird die Musikindustrie weit über 60.000 Filesharer wegen der Verletzung von Urheberrechten in so genannten P2P-Tauschbörsen in Anspruch nehmen. Für alle potentiellen Filesharer, die bislang nicht in Anspruch genommen worden sind, h…
» File Sharing - Wikipedia
» proMedia, Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums
» c't - Hintergrund - Hausbesuch bei den "Piratenjägern" der Musikindustrie
» heise online - Gericht schränkt Prüfpflichten für RapidShare ein
» heise online - Sony BMG scheitert in der Berufung gegen Usenet-Anbieter
» stern TV
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