Vorbeugende Terrorismusabwehr oder Achtung der Privatsphäre
am 06.10.2008 von http://www.jur-blog.de
Das neue Staatschutzstrafrecht soll im Oktober im Kabinett verhandelt werden. Das Bundejustizministerium sieht aber die Möglichkeit, rechtsstaatliche Grundsätzee zu achten und doch die Strafbarkeit in den Bereich der Handlungen im Vorfeld von terroristischen Straftaten auszudehnen. Dabei sollen z. B. die Anleitungen zum Bombenbau aus dem Internet genommen und die Finanzierung von Terroranschlägen verboten werden. Doch wie soll dann die rechtsstaatliche Praxis dies leisten? Die genannten “Bastelseiten für Bomben” sind oft im Ausland gehostet. Weiter Auskunftsrechte oder Verbotsrechte - wie seit 01.09.2008 in § 101 UrhG - gegen Provider, werden keine rechtsstaatliche Patentlösung bieten. Die Finanzierung von Terroranschlägen wird ohne Insiderkenntnisse und eine Einschränkung des Bankengeheimnisses nicht funktionieren.
Zwischen der intensiv diskutierten Strafbarkeit des Aufenthalts in Terrorkamps und den nun bekämpften Inhalten bestimmter Internetseiten ist stärker zu unterscheiden. Es sind die Handlungs- und Ermttlungsinstrumente der Polizei und Staatsanwaltschaft anders. Auch sind ganz unterschiedliche Dritte (Zoll und Flugunternehmen bei Einreise; Access- und Hosting-Provider bei Internetseiten) einzubinden und folglich die betroffenen Rechtsmatierien und Grundrechte ganz unterschiedlich.
In einer wohl zu optimistischen Pressemitteilung des Bundesjstizminsteriums wird eher Hoffnung beschworen, als eine Information über die zu erwartenden REgelungen angeboten. Möge das Gesetz besser werden, als die ersten Zeichen dies befürchten lassen!
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
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