Nochmal Tipps für Erst- und Zweitsemester
Jurakopf | 24. April 2008 — Es gibt Sachen die man an sich in der Anfangszeit des Jura-Studiums angewöhnt oder feststellt, die einen verunsichern. Ein paar…
Und nun? Hat man den Spannungsbogen bis zu den schriftlichen Klausuren aufrecht erhalten können und die Nachwehen der Feierlichkeiten überstanden, kommt recht schnell das schlechte Gewissen auf mit der brutalen Frage: „Was nun?“. Kurzfristig muss einfach Erholung sein, fahrt weg, packt die Bücher und Unterlagen in den Schrank und versucht, die Klausuren und den Stoff für ein paar Wochen (6-8 sind meiner Meinung nach vollkommen angemessen) zu vergessen. Manche nutzen die Zeit für Praktika oder Nebenjobs, ich für meinen Teil lag eher auf der faulen Haut.
Mittelfristig muss man natürlich versuchen, wieder in den Lernrythmus zu kommen. Das „Reinkommen“ an sich ist schon schwer genug, daher würde ich meinen, dass man sich langsam rantasten sollte, allein schon in Bezug auf die Zeit. Tastet euch also langsam wieder an die Arbeitsweise ran und habt kein schlechtes Gewissen, wenn das in der ersten Woche überhaupt nicht funktioniert.
Was ist zu tun? Inhaltlich meine ich, ist es vor allem wichtig, den ganz normalen Prüfungsstoff zu wiederholen, denn dieser wird in der mündlichen Prüfung erwartet. Denn das Stellen von Fällen ist auch in der mündlichen Prüfung das probate Mittel, das Gelernte und die Transferleistungen abzuprüfen. Nehmt euch also einfach die Sachen zur Hand, die ihr schon für die schriftlichen Prüfungen genutzt habt. Das sollte meiner Meinung nach auch den Löwenanteil der Vorbereitung ausmachen. Ich würde außerdem dazu raten, die verschiedenen Verfahrensrechte intensiv zu wiederholen, sehr viele Prüfer sind Praktiker und begeben sich vielleicht lieber in gewohntes Terrain, als in dogmatische Untiefen.
Zum Kurzvortrag. Sollte in eurer Prüfungsordnung ein Kurzvortrag vorgesehen sein, verfallt nicht in Panik. Zu allererst gilt es, die Vorschriften mal zu lesen, um einen Überblick über Zeitrahmen und Erwartungen zu bekommen. Dann helfen auch Bücher, die speziell auf den Vortrag vorbereiten. Nehmt euch einfach die ausführlichen Tipps im bereits geposteten Artikel zu Herzen. http://www.juraexamen.info/die-mundliche-prufung-17-punkte-im-vortrag-so-gehts/
Rep. für die Mündliche? In machen Städten werden gesonderte Veranstaltungen für die mündliche Prüfung angeboten. Oder reicht es, die Klappentexte der Beck-dtv-Gesetze und die ersten Kapitel der AT Lehrbücher zu lesen? Bedenken bestehen sicherlich hinsichtlich geschichtlicher Fragen und der juristischen Allgemeinbildung oder vielleicht bezüglich der Relevanz des aktuellen Tagesgeschehens. Diese Punkte werden wohl selten den Schwerpunkt einer Prüfung ausmachen, aber eine falsche Antwort auf die Frage, wer denn momentan den Bundespräsidenten wählt, hinterlässt einen sehr schlechten Eindruck, den man unbedingt vermeiden sollte. Ob man dafür ein Rep. besuchen sollte, kann ich nicht abschließend beantworten, denke aber eher, dass das nicht unbedingt erforderlich ist.
Frage-Antwort-Spiel. Das sollte m…
» Vollständiger ArtikelErschienen 29. Juli 2009 auf http://www.juraexamen.info.
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