Vorbehalte gegen Beamtenrochade in NRW
am 20.02.2008 von http://www.lawblog.de
Die per Gesetz vorgesehenen Beamten-Versetzungen weg von den aufgelösten Versorgungsämtern hin zu den kommunalen Behörden bereiten dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) große Sorge. Einerseits werfe das Gesetz schwierige Rechtsfragen auf, die auch verfassungsrechtlich grundsätzlich geklärt werden müssen. Bis dahin aber, so wägt es der 6. Senat in bislang zwei Fällen ab (AZ: 6 B 33/08), ist es Beamten zuzumuten, sich versetzen zu lassen. Die Versorgung von Behinderten habe Vorrrang.
Mit diesem unachtfechtbaren Beschluss …
NRW: Beamte klagen gegen neue Behörden
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OVG Münster: Poker-Verbot rechtswidrig, Behörde muss erneut prüfen
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OVG Münster unterbindet weiterhin EU- Führerscheintourismus
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Schulleiter für fünf Jahre oder auf Lebenszeit?
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STEUERRECHT / BFH-Beschluss vom 15.01.2008 - VII B 149/07 Pessemitteilung Nr. 18 des Bundesfinanzhofs (BFH): “Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 15. Januar 2008 (Az. VII B 149/07) entschieden, dass ein Finanzamt (FA) nicht durch das Steuergeheim…
