Voraussetzungen einer Schlussrechnung des Architekten und Bindungswirkung hieran
BGH-Beschluss vom 22.11.2006, AZ: VII ZR 249/05 Im vorliegenden Fall hatte der Auftraggeber dem Architekten dessen Vertrag gekündigt. Der Architekt hatte daraufhin am 04.12.2002 eine Rechnung erstellt, die er selbst nicht als Schlussrechnung bezeichnete. Am 15.04.2004 erstellte er eine weitere Rechnung, aus der sich eine weitere Forderung von über 60.000,00 € ergab. Das Oberlandesgericht hatte die Klage bezüglich dieser Teilforderung von über 60.000,00 € zurückgewiesen mit der Begründung, bei der Rechnung vom 04.12.2002 handele es sich um eine Schlussrechnung. ...
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Schlussrechnung ändern: Änderung der Schlussrechnung im Bauprozess
RECHTaktuell | 22. August 2008 — Die vom Auftragnehmer erstellte Schlussrechnung schafft keinen Vertrauenstatbestand für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer kan…
Architektenhonorar: Nachforderung unzulässig
Handakte WebLAWg | 28. April 2006 — Welcher Häuslebauer ärgert sich nicht über Architekten, die entgegen der ursprünglichen Kalkulation immer neue Forderungen stel…
Ablauf der Prüfungsfrist von zwei Monaten ohne Rüge der Fälligkeit
Heinicke und Kollegen | 5. Februar 2006 — BGH-Urteil vom 08.12.2005, Az: VII ZR 50/04 In diesem Fall hatten die Parteien einen Bauvertrag mit Geltung der VOB/B geschlossen.…
Zur Fälligkeit der Schlussrechnung im Baurecht
Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer | 14. April 2011 — Eine im Rahmen eines VOB/B-Bauvertrages gestellte Schlussrechnung wird auch dann fällig, wenn sie zwar nicht prüffähig ist, der…
Verjährung Von Honoraransprüchen: Architektenrecht: Verjährung von Honoraransprüchen
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 26. April 2009 — Eine Schlussrechnung muss als solche nicht gekennzeichnet sein. Es reicht aus, wenn aus der Rechnung nach Inhalt und Aufbau erk…
Haftpflichtversicherung für den Architekten durch den Auftraggeber: Haftungsausschluss?
Heinicke und Kollegen | 14. Mai 2006 — BGH Urteil vom 08.12.2005, VII ZR 138/04 Im vorliegenden Fall war zwischen einem Auftraggeber und einem Architekten vereinbart wor…
Duldungsvollmacht des Architekten
Heinicke und Kollegen | 3. August 2005 — OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2003, Az: 23 U 220/02 (Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH zurückgewiesen, Beschluss vom 12.05.2005…
Baurechnungen: Prüffrist bei Baurechnungen
Blickpunkt Recht & Steuern | 21. Februar 2006 — Hat der Auftraggeber eines Vertrages, in dem die VOB/B vereinbart worden ist, nicht binnen zwei Monaten nach Zugang der Schluss…
Verjährungsfristen Architektenhonorar: Grundsätzliche Entscheidung zum Architektenhonorar
Heinicke und Kollegen | 24. Juli 2004 — BGH Urteil vom 27.11.2003 VII ZR 288/02 Zur Abrechnung einer Architektenrechnung hat der BGH bereits im Jahre 2003 eine grundlegen…
4A_471/2010: Architekt als Totalunternehmer; Vergabe der Arbeiten im eigenen Namen
swissblawg | 5. Januar 2011 — Das BGer hatte einen Vertrag zwischen einem Architekten und einem Generalunternehmer zu qualifizieren. Die Bauarbeiten liess der A…

