Voraussetzungen des Abfindungsanspruchs nach § 1a KSchG

Nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, wenn (1) der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt, (2) der Arbeitnehmer gegen die Kündigung nicht innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist klagt und (3) der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor im Kündigungsschreiben auf die vorge…

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Themen: Kündigung , § 1A Kschg

Erschienen 5. Juni 2009 auf http://www.schindlerboltze.de/weblog.

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