“vorab per Telefax” - Übersendung von Schriftsätzen per Telefax vorab
am 12.09.2008 von http://www.rechtsanwalt-news.de
Jeder Anwalt hat schon mal einen Schriftsatz auf den letzten Drücker fertig machen müssen. Am Abend des Fristablauf wurde der Schriftsatz gerade noch fertig gestellt und muß nunmehr noch bei Gericht eingehen. Das ist bei dem heimischen Gericht meist noch durch Einwurf in den Briefkasten möglich (der meist eine Klappe hat, die nach Mitternacht dafür sorgt, dass die dann eingeworfene Post in ein eigenes Fach fällt, so dass ein fristwahrender Einwurf möglich ist). Bei weiter entfernten Gerichten (oder Kanzleien die nicht in der Nähe des Gerichtes sind) wird aber ein Schriftsatz dann meist vorab per Telefax übersandt werden. Das Original schickt man dann üblicherweise noch auf dem Postweg hinterher.
Bei der Kleinstbuden-Mechanikerin findet sich nun in ihrer Aufzählung nutzloser Dinge genau diese “Vorabübersendung per Telefax” aufgeführt.
Ich stimme ihr zu wenn sie meint, dass damit (sofern es sich nicht um Schreiben vor einem Termin) keine schnellere Bearbeitung verbunden ist. Darin liegt aber für mich auch in der Regel nicht der Vorteil dieser Vorgehensweise. Der liegt insbesondere darin, dass eine Frist bereits mit Eingang des Faxes sicher gewahrt ist. Denn das Fax selbst wahrt die Frist, insofern ist eine Nachsendung per …
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Faxen im Kopf II
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Beredtes Schweigen
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Rechthaber / Wer wichtige Briefe (etwa eine Mahnung, eine Kündigung oder den Widerruf eines Vertragsabschlusses) sicher und nachweisbar fristgerecht zustellen will, wählt dafür oft ein Einschreiben, meist sogar die teure Variante mit Rückschei…
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