Vor dem Lesen wegwerfen!

Ignorieren der Gebrauchsanweisung kann Anspruch auf Schadensersatz ausschließen: Der Hinweis auf die Gefährlichkeit des Gegenstandes, verbunden mit der Aufforderung, die Gebrauchsanweisung zu lesen genügt zur Erfüllung der Aufklärungspflicht des Verkäufers einer Autobatterie. Kommt der Käufer dieser Aufforderung nicht nach, kann er etwaige durch die Batterie eintretende Schäden infolge fa…

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Themen: Batterie
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 26. November 2007 auf http://www.r-tape.de.

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