Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich - nur die Polizei ist gleicher….

Folgender Verkehrsunfall, der so immer mal wieder vorkommt:

Unser Mandant befährt ordnungsgemäß eine Kreuzung bei grünem Wechsellicht. Von rechts fährt ein Dienstwagen der Bundespolizei in die Kreuzung, obwohl deren Ampel rot war. Sonderrechte, also Blaulicht und Martinshorn, haben sie nicht in Anspruch genommen. Das geben Sie gegenüber der herbeigerufenen Polizei bei der Unfallaufnahme auch zu. Unser Mandant verletzte sich und gab das auch an. Klarer Fall, die Polizei muß ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung gegen den fahrenden Bundespolizist einleiten. Sie wird es auch tun, obwohl dem unfallaufnehmenden Beamten der Verursacher offensichtlich persönlich bekannt war und ihn auch duzte, hatte unser Mandant vollstes Vertrauen in den Rechtsstaat.

Umso erstaunter der Blick des Mandanten, als ihm von uns nach Sichtung der Unterlagen zu seinem Fall mitgeteilt wurde, daß sich aus dem Aktenzeichen bereits ergibt, daß der Verursacher von seinem “lieben Kollegen” lediglich mündlich verwarnt wurde. Kein Strafverfahren, kein Ermittlungsverfahren bei der an sich zuständigen Verkehrsunfallbereitschaft. Lediglich das Unfallblatt mit der mündlichen Verwarnung wurde beim Abschnitt hinterlegt.

Der normale Verkehrsteilnehmer hätte sich bei dieser Konstellation erst einmal einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt gesehen. Selbst bußgeldrechtlich hätte er hier ein Bußgeldbescheid über 150,00 €, 4 Punkten und 1 Monat Fahrverbot “kassiert”. Darüber hinaus hätte seine eigene Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit nicht gezahlt.

Der Herr Bundespolizist hingegen wurde nur mündlich verwarnt. Das war’s.

Weil auch wir das nicht zu glauben vermochten, haben wir noch einmal Strafanzeige und Strafantrag gestellt und gegen den unfallaufnehmenden Beamten eine Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt, verbunden mit der Anregung zur Prüfung, ob hier möglicherweise eine Strafvereitelung im Raume steht!

Tags: Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht, Verkehrs StrafrechtOrdnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht, Verkehrs Strafrecht Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

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Themen: Verkehrs-strafrecht
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 17. Januar 2007 auf http://rechtsnotizen.de.

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